Krypto-Steuern in Russland 2025: 3-NDFL, Mining und Unternehmer/IP richtig abbilden
Seit 2025 unterscheiden die russischen Steuerregeln genauer zwischen privaten Veräußerungen digitaler Währung, Mining und unternehmerischen Kryptoaktivitäten. Ein belastbarer Steuerreport muss deshalb nicht nur Gewinne in RUB berechnen, sondern auch das richtige 3-NDFL-Profil, die passende Tarifgruppe und offene Sachverhalte wie Derivate, Funding oder eine mögliche russische Einkunftsquelle sauber trennen.
- Die für den Veranlagungszeitraum 2025 maßgebliche Erklärung ist die neue Form 3-NDFL nach FNS-Anordnung Nr. ЕД-7-11/913@.
- Private Verkäufe und sonstige Abgänge digitaler Währung werden von der FNS grundsätzlich mit 13% beziehungsweise 15% besteuert.
- Mining und unternehmerische Tätigkeiten können der Hauptprogression von 13%, 15%, 18%, 20% und 22% unterliegen.
- Die 3-NDFL-Codes unterscheiden zwischen privatem Mining, Mining eines Unternehmers/IP, unternehmerischen Kryptogeschäften und privaten Veräußerungen.
- Derivate, Funding, sonstige Rewards und Nichtansässige benötigen eine eigene Sachverhaltsprüfung und dürfen nicht ungeprüft in eine Kryptosumme übernommen werden.
Welche 3-NDFL-Erklärung gilt für das Steuerjahr 2025?
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Jetzt berechnen →Die russische Föderale Steuerbehörde FNS hat mit der Anordnung vom 20. Oktober 2025 Nr. ЕД-7-11/913@ die Form 3-NDFL, ihre Ausfüllanleitung und das elektronische Übermittlungsformat neu gefasst. Die Anordnung ist erstmals auf Erklärungen für den Steuerzeitraum 2025 anzuwenden.
Ein Krypto-Steuerreport ersetzt diesen amtlichen Vordruck nicht. Er ist ein Arbeits- und Abstimmungsnachweis, der Erlöse, Anschaffungskosten, Gebühren, RUB-Kurse und Ergebnisse so aufbereitet, dass die zulässigen Beträge anschließend in die Erklärung übernommen werden können.
Die wichtigsten Kryptocodes der 3-NDFL
Das Nutzerprofil entscheidet darüber, welcher Einkommenscode und welche Tarifgruppe infrage kommen. Eine private Veräußerung darf daher nicht mit einem unternehmerischen Kryptogeschäft oder mit Mining zusammengefasst werden.
| Sachverhalt | Gruppe / Code | Tarif im Report |
|---|---|---|
| Private Veräußerung digitaler Währung | Gruppe 02, Code 035 | 13% / 15% |
| Mining einer Privatperson | Gruppe 01, Code 027 | 13% / 15% / 18% / 20% / 22% |
| Mining eines Unternehmers/IP | Gruppe 01, Code 028 | 13% / 15% / 18% / 20% / 22% |
| Unternehmerische Geschäfte mit digitaler Währung | Gruppe 01, Code 029 | 13% / 15% / 18% / 20% / 22% |
Der häufig in technischen oder fremden Formularlisten sichtbare Code 3023 ist kein russischer 3-NDFL-Einkommenscode für Kryptowährungen. Ein Steuerreport sollte ihn deshalb nicht als vermeintlichen Kryptocode verwenden.
Private Verkäufe digitaler Währung
Nach den amtlichen FNS-Informationen werden Einkünfte natürlicher Personen aus Kauf, Verkauf und sonstigem Abgang digitaler Währung mit 13% besteuert. Soweit die einschlägige Bemessungsgrundlage 2,4 Millionen RUB übersteigt, gilt für den übersteigenden Teil der Satz von 15%.
Der technische Gewinn ergibt sich aus dem in RUB bewerteten Erlös abzüglich dokumentierter Anschaffungskosten und direkt zurechenbarer Gebühren. Ein negatives Jahresergebnis wird im Krypto-Arbeitsreport sichtbar ausgewiesen, aber nicht automatisch mit anderen persönlichen Steuerbasen verrechnet. Die FNS-Regeln begründen außerdem keine deutsche einjährige Haltefrist: Ein langer Besitz allein macht den Verkauf nicht steuerfrei.
FIFO ist keine pauschale russische Kryptopflicht
Die geprüften amtlichen Unterlagen schreiben keine universelle FIFO-Methode für jeden privaten Kryptobestand vor. Maßgeblich bleibt die nachvollziehbare Zuordnung der tatsächlich veräußerten Einheiten und ihrer belegten Anschaffungskosten.
FIFO kann als dokumentierte technische Reihenfolge verwendet werden, wenn Börsen-, Wallet- und Anfangsbestände vollständig sind. Der Report sollte FIFO jedoch nicht als gesetzliche russische Sonderregel darstellen. Fehlende Bestände oder nicht belegte Lots dürfen nicht durch eine willkürliche Durchschnittskostenannahme verdeckt werden.
Mining: Zufluss, Marktwert und spätere Veräußerung
Die FNS ordnet Einkommen aus Mining ab 2025 der Hauptprogression von 13% bis 22% zu. Der Wert der erhaltenen digitalen Währung wird beim steuerlich maßgeblichen Zufluss in RUB dokumentiert. Für Privatpersonen ist im geprüften 3-NDFL-Schema Code 027 vorgesehen, für Mining im Rahmen einer unternehmerischen/IP-Tätigkeit Code 028.
Wird ein Mining-Zufluss bereits mit seinem Marktwert als steuerpflichtiges Einkommen erfasst, muss dieser Wert bei einem späteren Verkauf als dokumentierter Anschaffungswert fortgeführt werden. Dadurch wird derselbe wirtschaftliche Betrag nicht nochmals vollständig als Veräußerungsgewinn behandelt.
Externe Kosten wie Strom, Gerätemiete oder Abschreibung lassen sich aus Börsen- und Walletdaten nicht zuverlässig ableiten. Ein reiner Tradingreport sollte solche Ausgaben deshalb nicht schätzen, sondern offen ausweisen, dass sie nur aufgrund separater Buchhaltungsbelege berücksichtigt werden können.
Unternehmer und IP: Code 029 statt privater Kryptocode
Ist die Kryptotätigkeit tatsächlich unternehmerisch und wird sie durch einen Einzelunternehmer/IP ausgeübt, verwendet der Report für Geschäfte mit digitaler Währung Code 029 in der Haupttarifgruppe. Das ist etwas anderes als der private Code 035.
Die fünfstufige Progression kann nicht endgültig allein aus dem Krypto-P&L berechnet werden. Andere Einkünfte derselben Hauptsteuerbasis beeinflussen die Tarifstufe. Deshalb darf der Krypto-Report zwar eine isolierte Arbeitsberechnung zeigen, muss aber deutlich erklären, dass weitere persönliche oder betriebliche Steuerbasen und externe Aufwendungen in der endgültigen 3-NDFL hinzukommen.
RUB-Umrechnung mit dokumentiertem Tageskurs
USD, EUR, USDT und andere Quote-Währungen dürfen in einer RUB-Spalte nicht mit dem Zahlenwert 1 fortgeschrieben werden. Jede relevante Transaktion benötigt den nativen Betrag, die ursprüngliche Währung, den verwendeten Kurs und das Ergebnis in RUB.
Ein reproduzierbarer Russland-Report verwendet hierfür die offiziellen Tageskurse der Bank of Russia. Für Wochenenden und andere Tage ohne neue Kursfeststellung wird der zuletzt veröffentlichte amtliche Kurs dokumentiert. Stablecoins werden dabei nur für die Umrechnung an ihre Referenzwährung angebunden; sie werden nicht automatisch als gesetzliches Fiatgeld klassifiziert.
Derivate und Handelsgebühren
Futures, Perpetuals und andere Derivate dürfen nicht ohne Prüfung des Vertrags und des rechtlichen Instrumentenstatus in den Spot-Code 035 oder 029 übertragen werden. Ein professioneller Report zeigt deshalb das realisierte Derivate-P&L zunächst als gesonderte Abstimmung.
Separat importierte contract_settle_fee-Buchungen sind Derivate-Handelsgebühren und keine Funding-Zahlungen. Sie sollten automatisch genau einmal in das Derivate-Nettoergebnis einfließen. Werden sie zusätzlich als Funding oder nochmals als Kosten abgezogen, entsteht eine Doppelberücksichtigung.
Funding ist nicht dasselbe wie eine Settlement-Gebühr
Echtes Funding ist eine periodische Zahlung zwischen den Marktseiten eines Perpetual-Kontrakts. Die endgültige russische Steuerzuordnung kann vom Vertrag, der Gegenpartei und dem Status des Instruments abhängen. Ohne bestätigte Einordnung bleibt Funding daher in einem eigenen Arbeitsblatt und wird nicht automatisch in eine 3-NDFL-Formularsumme übertragen.
Der Report muss dennoch Betrag, Vorzeichen, Quote-Währung, amtlichen RUB-Kurs und RUB-Gesamtwert dokumentieren. So bleibt die Position prüfbar, ohne dass eine unbestätigte rechtliche Würdigung vorweggenommen wird.
Staking, Airdrops und sonstige Rewards
Ein Börsenlabel wie „Reward“ oder „Airdrop“ beweist allein noch keinen bestimmten russischen 3-NDFL-Code. Zu prüfen sind insbesondere Rechtsgrund, Gegenleistung, wirtschaftliche Verfügungsmacht und Marktwert beim Erhalt.
Eindeutig erkanntes Mining kann automatisch dem Mining-Code zugeordnet werden. Andere Rewards bleiben sichtbar in einer Prüftabelle, bis ihre tatsächliche Einkunftsart bestätigt ist. Wurde ein Zufluss besteuert, sollte sein RUB-Wert wiederum als Anschaffungswert für die spätere Veräußerung erhalten bleiben.
Nichtansässige: russische Einkunftsquelle zuerst bestimmen
Eine internationale Kryptobörse oder ein Handelspaar in RUB begründet nicht automatisch eine russische Steuerpflicht. Bei einer nicht ansässigen Person müssen zunächst Steueransässigkeit, russische Einkunftsquelle, Gegenpartei, Tätigkeitsort und ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden.
Solange diese Tatsachen nicht feststehen, sollte der Report weder russische Steuer berechnen noch einen Betrag automatisch in Form 3-NDFL übertragen. Der Nichtansässigen-Report ist in diesem Stadium ein Quellen- und Abkommensprüfblatt.
Abgabefrist und Zahlung
Für selbst zu erklärende Einkünfte des Jahres 2025 ist die 3-NDFL grundsätzlich bis zum 30. April 2026 einzureichen. Die daraus entstehende Einkommensteuer ist grundsätzlich bis zum 15. Juli 2026 zu zahlen. Individuelle Sonderfälle oder gesetzliche Fristverschiebungen müssen separat geprüft werden.
Was ein belastbarer Russland-Kryptoreport enthalten sollte
- Vollständige Börsen-, Wallet- und Anfangsbestände.
- Trennung eigener Transfers von steuerlich relevanten Abgängen.
- Lot-Nachweis mit Anschaffungsdatum, Kosten und Gebühren.
- Amtlich dokumentierte RUB-Umrechnung je Transaktionsdatum.
- Getrennte Bereiche für Spot, Mining, sonstige Rewards, Derivate und Funding.
- Ein eindeutiges Profil: ansässige Privatperson, Unternehmer/IP oder Nichtansässigen-Prüfung.
- Nur bestätigte 3-NDFL-Codes; offene Sachverhalte bleiben als Prüftabelle sichtbar.
- Hinweis, dass andere Einkünfte und externe Betriebsausgaben nicht im reinen Tradingimport enthalten sind.
CoinTaxReporting erstellt dafür einen strukturierten Krypto-Steuerreport mit RUB-Umrechnung, Lot-Nachweisen und getrennten Prüfabschnitten. Beispiele zum Aufbau findest du unter Muster-Reports; die Länderübersicht steht unter Crypto Tax Russia zur Verfügung.
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in Russland
Gibt es in Russland eine steuerfreie Haltefrist für Bitcoin?
Die geprüften russischen Regeln enthalten keine mit der früheren deutschen Einjahresfrist vergleichbare allgemeine Steuerbefreiung für private Kryptowährungsverkäufe.
Gelten immer 13 bis 22 Prozent?
Nein. Private Einkünfte aus Kauf, Verkauf und sonstigem Abgang digitaler Währung fallen nach den FNS-Hinweisen grundsätzlich in die besondere Skala von 13% und 15%. Die fünfstufige Hauptprogression ist insbesondere für Mining und unternehmerische/IP-Einkünfte relevant.
Darf ein Unternehmer den privaten Code 035 verwenden?
Nicht für entsprechend eingestufte unternehmerische Kryptogeschäfte. Das geprüfte 3-NDFL-Schema sieht dafür Code 029 vor; Mining eines Unternehmers/IP wird über Code 028 abgebildet.
Ist der Steuerbetrag des Kryptoreports die endgültige Einkommensteuer?
Nicht zwingend. Andere Einkünfte derselben Tarifgruppe, externe Aufwendungen, persönliche Abzüge und offene Rechtsqualifikationen können die endgültige Steuer verändern. Der Report kennzeichnet seine Berechnung deshalb als kryptobezogene Arbeitsrechnung.
Amtliche Quellen
- FNS: Anordnung vom 20.10.2025 Nr. ЕД-7-11/913@ – Form 3-NDFL für den Steuerzeitraum 2025
- FNS: Mining digitaler Währung – Einkommensteuer, Ausgaben und Meldepflichten
- FNS: Einkommensteuer natürlicher Personen und Tarife ab 2025
- Bank of Russia: amtliche tägliche Fremdwährungskurse
- Offizielles Rechtsportal: Gesetzliche Änderungen zur Besteuerung digitaler Währung und Mining
Fazit
Ein korrekter Russland-Kryptoreport benötigt mehr als eine Gewinnsumme. Private Veräußerungen, privates Mining, Unternehmer/IP, Derivate, Funding und Nichtansässige folgen unterschiedlichen Übertragungs- oder Prüfwegen.
Für das Steuerjahr 2025 sind insbesondere die neue Form 3-NDFL, die Codes 027 bis 029 und 035, die richtige Tarifgruppe sowie eine belastbare RUB-Umrechnung entscheidend. Offene Sachverhalte sollten transparent dokumentiert und nicht durch eine scheinbar präzise, aber rechtlich unbestätigte Formularsumme verdeckt werden.
Stand: August 2026 für das Steuerjahr 2025. Dieser Artikel und der erzeugte Report sind Berechnungs- und Dokumentationshilfen und ersetzen keine individuelle russische Steuer- oder Rechtsberatung.
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