Krypto Mining Steuer 2026 – Privat oder gewerblich? Kosten absetzen
Bitcoin und Krypto-Mining erzeugt steuerpflichtige Einnahmen – aber ob du als Privatperson oder Gewerbetreibender besteuert wirst, hängt vom Umfang ab. Dieser Leitfaden erklärt alle Steuerregeln für Miner in Deutschland.
Privates Mining vs. Gewerbliches Mining
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Jetzt berechnen →Das Finanzamt unterscheidet zwischen privatem und gewerblichem Mining:
Privates Mining (Gelegenheits-Mining)
- Kleiner Umfang, keine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht
- Einnahmen: Steuerpflichtig nach § 22 Nr. § 3 EStG (sonstige Einkünfte)
- Freigrenze: 256 € pro Jahr (unter dieser Grenze: steuerfrei)
- Kosten: Werbungskosten absetzbar (Strom, anteilige Hardware)
Gewerbliches Mining
- Dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, professionelle Ausrüstung
- Einnahmen: Steuerpflichtig nach § § 15 EStG (gewerbliche Einkünfte)
- Gewerbesteuer und Einkommensteuer fällt an
- Kosten: Betriebsausgaben vollständig absetzbar
- Buchführungspflicht ab bestimmten Umsatz-/Gewinngrößen
Wann gilt Mining als gewerblich?
Die Grenze ist fließend. Indizien für gewerbliches Mining:
- Mehrere ASIC-Miner oder GPU-Rigs im professionellen Maßstab
- Mining-Farm oder Colocation
- Regelmäßige, planmäßige Tätigkeit über mehrere Jahre
- Einnahmen übersteigen sonstiges Einkommen deutlich
- Beteiligung an Mining-Pools mit hohem Anteil
Indizien für privates Mining:
- Einzelne GPU im PC (Hobby-Mining)
- Nur gelegentlich, unregelmäßig
- Sehr geringe Einnahmen
Mining-Einnahmen bewerten und versteuern
- Steuerpflichtiger Zeitpunkt: Beim Erhalt der gemindeten Coins
- Wert: Marktwert der Coins in EUR zum Zeitpunkt des Erhalts
- Anschaffungskosten für spätere Verkäufe = Marktwert beim Mining (nicht 0!)
- Beim späteren Verkauf der gemindeten Coins: Haltefrist prüfen (ab Erhalt, nicht ab Mining-Start)
Mining-Kosten absetzen
Folgende Kosten sind absetzbar:
- Stromkosten: Anteilig (Mining-Hardware-Anteil am Gesamtstromverbrauch)
- Hardware: ASIC, GPUs, Motherboards – bei Gewerbe: Abschreibung über Nutzungsdauer; privat: anteilig als Werbungskosten
- Internet: Anteilig
- Pool-Gebühren: Vollständig absetzbar
- Kühlsysteme, Rack, Kabel: Anteilig oder vollständig bei Gewerbe
- Miete für Mining-Raum: Anteilig (Homeoffice-Regeln beachten)
Staking vs. Mining: Steuerlicher Unterschied
| Aspekt | Mining (PoW) | Staking (PoS) |
|---|---|---|
| Einkunftsart | § 15 oder § 22 Nr. § 3 EStG | § 22 Nr. § 3 EStG |
| Gewerblich möglich | Ja (bei großem Umfang) | Selten (meist privat) |
| Kosten absetzbar | Strom, Hardware, Pool-Fees | Transaktionsgebühren |
| Freigrenze | 256 €/Jahr (privat) | 256 €/Jahr |
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- Import aus Mining-Pools (Ethermine, 2Miners, F2Pool etc.)
- Automatische Bewertung der Mining-Einnahmen in EUR
- Korrekte Anschaffungskosten für spätere Verkäufe
- Trennung von Mining-Einnahmen (Anlage SO) und Verkaufsgewinnen (Anlage SO oder steuerfrei)
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