Krypto Steuer Österreich 2025 – KESt, Fristen und Anlage E1kv
Österreich hat seit 2022 eine der klarsten Krypto-Steuerregelungen in Europa: 27,5 % KESt auf alle Krypto-Gewinne, kein Haltefristprivileg, und eine einheitliche Behandlung aller Transaktionstypen. Hier ist alles was du wissen musst.
Grundregel: 27,5 % KESt auf alle Krypto-Gewinne
Seit dem 1. März 2022 unterliegen Kryptowährungen in Österreich dem Kapitalertragsteuer-Regime (KESt) mit einem Steuersatz von 27,5 %. Das gilt für:
- Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen
- Krypto-zu-Krypto-Tausch (gilt als Realisierung)
- Staking-Erträge und Lending-Zinsen
- Gewinne aus Derivaten und Futures
Wichtig: In Österreich gibt es kein Haltefristprivileg wie in Deutschland – Gewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
Was ist steuerfrei?
- Transfers zwischen eigenen Wallets – keine Steuerpflicht
- Krypto-Käufe gegen Fiat – keine Steuerpflicht beim Kauf
- "Alte" Bestände vor März 2021 – Kryptowährungen, die vor dem 28.2.2021 angeschafft wurden, fallen unter die alte Regelung: nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei
Neue vs. alte Bestände – der Stichtag 28.02.2021
In Österreich gibt es eine wichtige Unterscheidung:
- Altbestände (Kauf vor 01.03.2021): steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer (§ § 30 EStG alt)
- Neubestände (Kauf ab 01.03.2021): 27,5 % KESt auf alle Gewinne, unabhängig von Haltedauer
CoinTaxReporting unterscheidet automatisch zwischen Alt- und Neubeständen und berechnet die Steuer korrekt.
Staking-Erträge in Österreich
Ab dem Steuerjahr 2024 gelten Staking-Erträge und Lending-Zinsen in Österreich als Kapitalerträge und unterliegen der 27,5 % KESt – zum Marktwert bei Zufluss. Bis 2023 wurden sie als sonstige Einkünfte (§ § 29 EStG) behandelt und zum progressiven Einkommensteuersatz versteuert.
Anlage E1kv: Was muss eingetragen werden?
Krypto-Gewinne werden in Österreich in der Anlage E1kv zur Einkommensteuererklärung (E1) eingetragen:
- Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen (Neubestände)
- Kapitalerträge aus Staking/Lending
- Verluste aus Krypto-Transaktionen (verrechenbar mit anderen Kapitalerträgen)
CoinTaxReporting erstellt automatisch einen E1kv-Extrakt mit den fertig berechneten Werten.
Verlustverrechnung in Österreich
Krypto-Verluste können in Österreich mit anderen Kapitalerträgen (z.B. Aktiengewinne) verrechnet werden – im Gegensatz zu Deutschland, wo Krypto-Verluste nur mit § 23-Gewinnen verrechnet werden dürfen. Ein Verlustvortrag ins nächste Jahr ist in Österreich hingegen nicht möglich.
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