Krypto Steuer Österreich 2026 – KESt, Staking und Verlustausgleich erklärt
Österreich hat seit 2022 eines der klarsten Krypto-Steuerregimes in Europa: Ein einheitlicher Steuersatz von 27,5 % auf Krypto-Gewinne – ähnlich wie bei Aktien. Dieser Leitfaden erklärt alle aktuellen Regeln für 2026.
Das österreichische Krypto-Steuersystem im Überblick
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Jetzt berechnen →Seit dem 1. März 2022 (Ökosteuerreformgesetz 2022) werden Kryptowährungen in Österreich wie Kapitalvermögen besteuert. Das bedeutet:
- Steuersatz: 27,5 % KESt (Kapitalertragsteuer) auf realisierte Gewinne
- Keine Haltefrist mehr – auch langfristige Gewinne sind steuerpflichtig
- Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften möglich
- Gilt für alle Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden (Altvermögen: andere Regeln)
Neuvermögen vs. Altvermögen
Die wichtigste Unterscheidung im österreichischen Krypto-Steuerrecht:
| Kategorie | Erworben | Besteuerung |
|---|---|---|
| Neuvermögen | Ab 1. März 2021 | 27,5 % KESt, kein Haltefristprivileg |
| Altvermögen | Vor 1. März 2021 | Steuerfrei (Spekulationsfrist abgelaufen) |
Wer Bitcoin vor dem 1. März 2021 gekauft und noch nicht verkauft hat, kann diesen steuerfrei veräußern – das Altvermögen bleibt dauerhaft steuerfrei.
Steuerpflichtige Ereignisse in Österreich
- Verkauf gegen Fiat (EUR etc.): 27,5 % KESt auf den Gewinn
- Krypto-zu-Krypto-Tausch: Seit 2022 nicht mehr steuerpflichtig beim Tausch – erst beim Verkauf in Fiat entsteht KESt
- Staking-Rewards: Steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (27,5 %) zum Tageskurs beim Zufluss
- Mining: Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einkommensteuer, nicht KESt)
- Airdrops: Steuerpflichtig zum Marktwert beim Erhalt
Wichtiger Unterschied zu Deutschland: In Österreich ist der Krypto-zu-Krypto-Tausch nicht steuerpflichtig. Ein Swap von BTC zu ETH löst keine KESt aus – erst der Verkauf in EUR.
Verlustausgleich
Ein großer Vorteil des österreichischen Systems: Verluste aus Krypto können mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden:
- Verluste aus Krypto-Verkäufen können mit Gewinnen aus Aktien, Fonds und anderen Kapitalanlagen ausgeglichen werden
- Kein Verlustvortrag in Folgejahre möglich (innerhalb desselben Steuerjahres)
- Automatischer Verlustausgleich durch die depotführende Stelle nur bei österreichischen Brokern
- Bei ausländischen Börsen: Verlustausgleich muss in der Steuererklärung (E1kv) selbst beantragt werden
Steuererklärung: E1kv-Formular
Krypto-Einkünfte werden in Österreich im Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung) erfasst:
- Alle realisierten Gewinne und Verluste aus Krypto-Verkäufen eintragen
- Staking-Rewards separat als Kapitalerträge angeben
- Bei ausländischen Börsen: kein automatischer KESt-Abzug – manuelle Deklaration Pflicht
- Altvermögen separat kennzeichnen (steuerfrei)
CoinTaxReporting erstellt automatisch einen österreichischen Steuerreport mit allen relevanten Kennzahlen für das E1kv-Formular.
Häufige Fehler bei österreichischen Anlegern
- Krypto-zu-Krypto-Tausch als steuerpflichtig angeben: Seit 2022 nicht mehr nötig
- Altvermögen vergessen: Vor März 2021 erworbene Coins sind steuerfrei – aber nur wenn nachweisbar
- Staking-Rewards nicht deklarieren: Auch kleine Beträge müssen angegeben werden
- Verlustausgleich nicht beantragen: Besonders bei ausländischen Börsen geht dieser oft verloren
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