Veröffentlicht am 15. März 2025 · CoinTaxReporting

Krypto Verluste steuerlich absetzen – Verlustverrechnung und Tax Loss Harvesting

Krypto-Verluste sind steuerlich nicht verloren – sie können mit Gewinnen verrechnet oder in Folgejahre vorgetragen werden. Hier erfährst du, wie das funktioniert und wie du mit Tax Loss Harvesting deine Steuerlast optimieren kannst.

Grundprinzip der Verlustverrechnung

Krypto-Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ § 23 EStG) können nur mit Gewinnen aus anderen § 23-Geschäften verrechnet werden – nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten (z. B. Arbeitslohn oder Kapitalerträge).

Verluste können dabei:

Was gilt als realisierter Verlust?

Ein Verlust entsteht nur durch eine tatsächliche Veräußerung – nicht durch Kursrückgänge im Depot. Folgende Ereignisse realisieren Verluste:

Tax Loss Harvesting: Verluste strategisch realisieren

Tax Loss Harvesting bezeichnet die gezielte Realisierung von Buchverlusten, um die Steuerlast im laufenden Jahr zu senken. Das funktioniert so:

  1. Du hast Krypto-Asset X mit 2.000 € Buchverlust (Kurs gefallen)
  2. Du hast Krypto-Asset Y mit 3.000 € realisiertem Gewinn
  3. Du verkaufst Asset X – realisierst den Verlust von 2.000 €
  4. Der verrechenbare Gewinn sinkt auf 1.000 € – Steuer nur auf 1.000 € statt 3.000 €

Wichtig: Nach dem Verkauf kannst du das Asset sofort wieder kaufen (kein "Wash Sale"-Verbot in Deutschland wie in den USA). Die neue Haltedauer beginnt dann neu.

Besonderheiten bei Futures-Verlusten

Seit 2021 gilt für Termingeschäfte (Futures, Optionen) eine Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 € pro Jahr (§ 20 Abs. 6 Satz § 5 EStG). Das bedeutet: Verluste aus Krypto-Futures können pro Jahr nur bis zu 20.000 € mit Futures-Gewinnen verrechnet werden. Sbersteigende Verluste werden vorgetragen.

Diese Regelung ist umstritten und wird aktuell gerichtlich überprüft. Aktuelle Steuerbescheide können unter Vorbehalt gestellt werden.

Verluste in der Steuererklärung angeben

Verluste müssen aktiv in der Steuererklärung angegeben werden – das Finanzamt erkennt sie nicht automatisch. Trage sie in der Anlage SO ein:

CoinTaxReporting weist Verluste, Gewinne und die Nettosumme separat aus – direkt eintragbar in die Anlage SO.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.