Veröffentlicht am 15. Juni 2025 · CoinTaxReporting

Krypto Steuer Griechenland 2025 – Artikel 42A und E1-Formular erklärt

Griechenland besteuert Krypto-Gewinne seit 2022 mit einem festen Steuersatz von 15 % auf Basis von Artikel 42A des Einkommensteuergesetzes (KΦE). Hier sind alle Regeln für griechische Krypto-Anleger.

Rechtsgrundlage: Artikel 42A KΦE

In Griechenland unterliegen Kryptowährungs-Transaktionen dem Artikel 42A des Einkommensteuergesetzes (Κώδικας Φορολογίας Εισοδήματος, KΦE). Der Steuersatz beträgt 15 % auf realisierte Nettogewinne.

Was ist steuerpflichtig?

E1-Formular: Κωδ. 865 und 866

Krypto-Gewinne werden im griechischen Einkommensteuerformular E1, Πίνακας 5Ε (Tabelle 5E) eingetragen:

Es wird der Nettosaldo des Jahres besteuert – Gewinne minus Verluste. CoinTaxReporting berechnet diesen Saldo automatisch und erstellt einen E1-Extrakt mit den Werten für Κωδ. 865 und 866.

FIFO-Methode in Griechenland

Die griechische Steuerbehörde (ΑΑΔΕ) schreibt die FIFO-Methode zur Berechnung der Anschaffungskosten vor – identisch wie in Deutschland und Österreich. CoinTaxReporting wendet FIFO automatisch an.

Verlustverrechnung

Verluste aus Krypto-Transaktionen können in Griechenland mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen desselben Jahres verrechnet werden. Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist eingeschränkt möglich – dies sollte im Einzelfall mit einem griechischen Steuerberater abgeklärt werden.

Deklarationspflicht und Fristen

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.