Krypto-Steuern Türkei 2025/2026: Was Anleger prüfen und belegen sollten
Wer in der Türkei Bitcoin verkauft, braucht zuerst eine Einordnung seiner Tätigkeit. Für gewöhnliche private Kryptogeschäfte nennt das Einkommensteuergesetz keine ausdrückliche eigene Kategorie; organisierter Handel kann unter bestehende Einkunftsarten fallen. Hier erfährst du, wie du deinen Gewinn in TRY berechnest, welche Belege du aufbewahrst und warum die Krypto-Steuerpläne vom März 2026 nicht mit dem verabschiedeten Gesetz gleichgesetzt werden dürfen.
- Das türkische Einkommensteuergesetz enthält 2025 keine ausdrücklich benannte, eigenständige private Krypto-Einkunftsart.
- Eine steuerliche Einordnung muss aus dem tatsächlichen Sachverhalt abgeleitet werden. Eine Börsenbezeichnung oder die Anzahl der Trades entscheidet nicht allein.
- Eine nachhaltige, organisierte und auf Dauer angelegte Handelstätigkeit kann als ticari kazanç nach GVK 37 beurteilt werden.
- Ein einzelnes oder nur gelegentliches kommerzielles Geschäft kann eine Prüfung als arızi kazanç nach GVK 82 erfordern. Das ist keine automatische Standardkategorie für alle privaten Kryptoverkäufe.
- Die SPK-Regeln zu Kryptodienstleistern und die 2025 veröffentlichten Tebliğ III-35/B.1 und III-35/B.2 schaffen keine eigene persönliche Einkommensteuerkategorie für Anleger.
- Yİ-ÜFE-Indexierung und die amtlichen Referenzbeträge werden im Report nicht pauschal auf Krypto angewendet oder automatisch abgezogen.
Gibt es 2025 eine eigene Kryptosteuer in der Türkei?
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Jetzt vorbereiten →Für das Steuerjahr 2025 nennt das türkische Einkommensteuergesetz, das Gelir Vergisi Kanunu (GVK), private Gewinne aus dem Verkauf gewöhnlicher Kryptowährungen nicht als eigene Einkunftsart. Daraus folgt jedoch weder eine allgemeine Steuerfreiheit noch automatisch eine bestimmte Steuerpflicht. Zunächst muss geprüft werden, ob der konkrete Sachverhalt unter eine bereits bestehende Einkunftsart fällt.
Ein seriöser Kryptoreport darf diese rechtliche Lücke nicht mit einer pauschalen Annahme füllen. Er muss vielmehr zwischen dokumentierter Berechnung und steuerlicher Würdigung unterscheiden. Erlöse, Anschaffungskosten, Gebühren und realisierte Ergebnisse lassen sich technisch berechnen. Ob diese Beträge als gewerblicher Gewinn, gelegentlicher Gewinn oder nicht automatisch übertragbare Prüfposition behandelt werden, hängt dagegen von den tatsächlichen Umständen ab.
Was wurde aus dem türkischen Krypto-Steuerentwurf 2026?
Am 2. März 2026 wurde dem Parlament der Entwurf 2/3560 vorgelegt. Er enthielt eine besondere Krypto-Transaktionssteuer und einen vorgesehenen Steuereinbehalt von 10 %. Solche Entwurfsangaben werden häufig als bereits geltende Anlegersteuer weitergegeben.
Der verabschiedete Endtext des Gesetzes 7577 vom 2. April 2026 enthält diese Krypto-Vorschriften jedoch nicht. Die amtliche Verfahrensseite nennt die Veröffentlichung am 17. April 2026. Dass der gesamte Entwurf „Gesetz geworden“ ist, belegt nicht die Einführung jeder ursprünglich vorgeschlagenen Bestimmung. Diese Aussage beruht auf dem Vergleich mit dem Endtext.
Für Anleger bleibt die Prüfung bestehender Einkunftsarten entscheidend. Daraus folgt weder eine verbindliche Steuerfreiheit jedes privaten Geschäfts noch ein allgemeiner 10-%-Satz. Die Regeln für 2025 dürfen zudem nicht ohne erneute Prüfung auf spätere Gesetzesänderungen übertragen werden.
Warum steht im Report „Tätigkeitsmuster nicht bestimmt“?
Diese Auswahl bedeutet nicht, dass die Software die Transaktionen nicht berechnen kann. Sie bedeutet, dass aus Börsen- und Walletdaten allein keine belastbare einkommensteuerliche Kategorie abgeleitet werden darf. Der Report kennt zwar Kaufdatum, Verkauf, Menge und Ergebnis, aber nicht automatisch Organisation, Nachhaltigkeit, Außenauftritt, weitere Geschäftstätigkeit oder den Rechtsgrund einzelner Einnahmen.
Bleibt das Tätigkeitsmuster unbestimmt, werden die Transaktionen in einem Arbeits- und Prüfbereich dokumentiert. Es erfolgt keine unbelegte Übertragung in eine Einkommensteuerkategorie. Der Nutzer oder sein türkischer Steuerberater entscheidet anhand des vollständigen Sachverhalts, welches Profil zutrifft:
- Private Anlage ohne bestätigte steuerpflichtige Tätigkeit: technische Dokumentation, aber keine automatische GVK-Übertragung.
- Gelegentliche kommerzielle Tätigkeit: Prüfung einer Einordnung nach GVK 82.
- Nachhaltiger Gewerbebetrieb: betriebliche Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des GVK 37.
Wann kann Kryptohandel gewerblich sein?
GVK 37 erfasst Einkünfte aus jeder gewerblichen oder industriellen Tätigkeit. Bei Kryptowährungen ist deshalb nicht ein einzelner Grenzwert entscheidend. Relevant sind das Gesamtbild und insbesondere Kontinuität, planmäßige Organisation, Umfang, eingesetztes Kapital, Auftreten am Markt, angebotene Leistungen und die erkennbare Absicht, dauerhaft Einnahmen zu erzielen.
Viele Trades allein beweisen noch keinen Gewerbebetrieb, können zusammen mit weiteren Umständen aber ein Indiz sein. Umgekehrt wird eine tatsächlich organisierte Tätigkeit nicht dadurch privat, dass sie über ein persönliches Börsenkonto ausgeführt wurde. Bei bestätigter gewerblicher Kryptotätigkeit bereitet der Report Erlöse, Anschaffungskosten, direkte Gebühren, realisierte Derivateergebnisse, Funding sowie eindeutig zugeordnete sonstige Betriebseinnahmen für die Buchhaltung auf.
Der endgültige gewerbliche Gewinn kann nicht allein aus dem Börsen-P&L entstehen. Weitere Betriebsausgaben, Abschreibungen, Privatentnahmen, nicht abzugsfähige Kosten, Verlustvorträge und andere Geschäftsvorfälle gehören in die vollständige Buchführung und Steuererklärung.
Was bedeutet „gelegentliche Tätigkeit“ nach GVK 82?
GVK 82 enthält Regeln für bestimmte gelegentliche Einkünfte, auf Türkisch arızi kazançlar. Dazu können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Gewinne aus einer nur gelegentlich ausgeübten kommerziellen Tätigkeit oder einem gelegentlichen kommerziellen Geschäft gehören. Die Vorschrift nennt Kryptowährungen jedoch nicht ausdrücklich.
Darum darf der Report nicht jeden privaten Bitcoin-Verkauf automatisch nach GVK 82 behandeln. Die Kategorie wird erst verwendet, wenn der Nutzer die gelegentliche kommerzielle Einordnung auf Grundlage seines tatsächlichen Sachverhalts bestätigt. Ohne Bestätigung bleibt das Ergebnis eine Prüfposition.
Die GİB-Unterlagen nennen für bestimmte arızi kazançlar des Kalenderjahres 2025 einen Referenzbetrag von 280.000 TRY. Dieser Wert wird im Kryptoreport nur erläutert und nicht automatisch abgezogen. Ob die gesetzliche Ausnahme im konkreten Kryptosachverhalt greift und welche weiteren Einkünfte einzubeziehen sind, wird in der vollständigen persönlichen Steuererklärung beurteilt.
Warum wird der Betrag von 120.000 TRY nicht abgezogen?
Der GİB-Leitfaden zu den sonstigen Einkünften nennt für 2025 außerdem einen Freibetrag von 120.000 TRY für bestimmte Wertsteigerungsgewinne nach GVK Mükerrer 80. Diese Vorschrift enthält eine gesetzliche Liste bestimmter Vermögensgegenstände und Rechte. Eine gewöhnliche Kryptowährung darf nicht ohne weitere Rechtsgrundlage pauschal in diese Liste hineingelesen werden.
Der Türkei-Kryptoreport zieht daher weder 120.000 TRY noch 280.000 TRY automatisch von den berechneten Kryptobeträgen ab. Die Werte erscheinen höchstens als rechtliche Referenz. Der Nutzer berücksichtigt einen tatsächlich anwendbaren Freibetrag zusammen mit seinen übrigen persönlichen Angaben in der Steuererklärung.
Yİ-ÜFE: Warum erfolgt keine automatische Indexierung?
Bei bestimmten Wertsteigerungsgewinnen nach GVK Mükerrer 80 und 81 können Anschaffungskosten unter gesetzlichen Voraussetzungen anhand des türkischen Erzeugerpreisindex Yİ-ÜFE indexiert werden. Nach der amtlichen Berechnungssystematik sind dafür grundsätzlich die Indizes des Monats vor dem Erwerb und des Monats vor der Veräußerung maßgeblich. Die Indexierung setzt außerdem die gesetzlich erforderliche Indexsteigerung voraus.
Diese Rechenregel beweist aber nicht, dass gewöhnliche Kryptowährungen automatisch in den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fallen. Deshalb zeigt der aktuelle Report Yİ-ÜFE nur als rechtlichen Hinweis und wendet die Indexierung nicht automatisch auf private Kryptolots an. Eine künftige ausdrücklich bestätigte Anwendung müsste sowohl die rechtliche Grundlage als auch die korrekten Vormonatsindizes dokumentieren.
Welche Bedeutung haben Gesetz Nr. 7518 und die SPK-Regeln?
Mit Gesetz Nr. 7518 wurden Kryptowerte-Dienstleister 2024 in den aufsichtsrechtlichen Rahmen des türkischen Kapitalmarktgesetzes einbezogen. Am 13. März 2025 traten außerdem die SPK-Tebliğ III-35/B.1 und III-35/B.2 zu Gründung, Tätigkeit, Arbeitsweise und Kapitalausstattung der Dienstleister in Kraft.
Diese Vorschriften betreffen vor allem Plattformen, Verwahrung und aufsichtsrechtliche Pflichten. Sie beantworten nicht automatisch, unter welcher persönlichen Einkommensteuerkategorie ein privater Anleger seinen Bitcoin-Gewinn erklären muss. Ein SPK-regulierter Handelsplatz macht den persönlichen Gewinn daher weder automatisch steuerfrei noch automatisch steuerpflichtig.
Spot-Trading, Krypto-zu-Krypto und Eigenübertragungen
Für eine nachvollziehbare Berechnung dokumentiert der Report jeden wirtschaftlichen Abgang: Verkauf gegen TRY oder andere Fiatwährung, Tausch gegen einen anderen Coin und Verwendung als Zahlungsmittel. Er zeigt Erlös, Anschaffungskosten, Nebenkosten, Lot-Zuordnung und Ergebnis in TRY.
Transfers zwischen eigenen Wallets oder Börsenkonten sind dagegen keine Verkäufe. Erwerbsdatum und ursprüngliche Kostenbasis müssen über den Transfer hinweg erhalten bleiben. Fehlt die Gegenbuchung oder ist eine Zieladresse unbekannt, sollte der Vorgang als offene Transferprüfung erscheinen und nicht vorschnell als steuerpflichtiger Verkauf behandelt werden.
Rechenbeispiel: Teilverkauf nach einem eigenen Wallettransfer
Alle Beträge sind synthetisch. Deniz kauft 2025 insgesamt 0,10 BTC für 100.000 TRY und zahlt 500 TRY Kaufgebühr. Seine Gesamtkosten betragen 100.500 TRY. Er überträgt die Coins auf seine eigene Wallet und später zurück zur Börse; im Beispiel fallen dabei keine weiteren Gebühren an. Erst der Verkauf führt zu einer Abgabe an einen anderen Eigentümer.
| Posten | Rechnung | TRY |
|---|---|---|
| Verkauf von 0,06 BTC | Bruttoerlös | 90.000 |
| Verkaufsgebühr | Einmal berücksichtigt | 450 |
| Zugeordnete Kaufkosten | 100.500 × 0,06 / 0,10 | 60.300 |
| Wirtschaftlicher Gewinn | 90.000 − 450 − 60.300 | 29.250 |
| Verbliebene 0,04 BTC | 100.500 − 60.300 Anschaffungskosten | 40.200 |
29.250 TRY ist eine nachvollziehbare Gewinnrechnung. Daraus folgt noch kein bestimmter persönlicher Steuerbetrag. Deniz beschreibt zusätzlich, ob er eigenes Vermögen anlegt oder eine organisierte kommerzielle Tätigkeit ausübt. Erst nach dieser Einordnung lassen sich Kosten, Ausnahmen und Erklärungspflichten beurteilen. Ein eigener Wallettransfer erzeugt keinen neuen Kaufpreis.
Welche Unterlagen gehören zu diesem Fall?
- Kauf- und Verkaufsabrechnungen mit Bruttobeträgen und gesonderten Gebühren.
- Die ursprüngliche Bankzahlung und die Umrechnung bei Käufen in Fremdwährung.
- Walletadressen, Transaktionskennungen und passende Ein- und Auszahlungen als Nachweis des eigenen Transfers.
- Eine Beschreibung von Tätigkeit, Infrastruktur, Leistungen für Dritte und weiteren Geschäftseinnahmen.
Lege die Belege zusammen mit der Rechnung vor. Bitte bei ungeklärter Einordnung um eine begründete, schriftliche Beurteilung der konkreten Einkunftsart. Sie sollte auch Gebühren, Verluste und Rewards abdecken; „Krypto ist steuerfrei“ allein beantwortet diese Fragen nicht.
FIFO ist eine Dokumentationsmethode, keine behauptete Steuerpflicht
Der Türkei-Report verwendet FIFO zur technischen Lot-Dokumentation. Damit werden die ältesten dokumentierten Einheiten zuerst einem Verkauf zugeordnet. Aus den geprüften amtlichen Grundlagen ergibt sich jedoch keine ausdrückliche allgemeine FIFO-Pflicht für private Kryptowährungen.
FIFO wird daher nicht als türkische Steuervorschrift bezeichnet. Entscheidend sind vollständige und konsistente Aufzeichnungen. Fehlende Anfangsbestände, unbekannte Anschaffungskosten oder nicht verbundene Wallettransfers dürfen durch eine Lot-Methode nicht unsichtbar gemacht werden.
Staking, Mining, Rewards und Airdrops
Ein technisches Importlabel entscheidet nicht über die steuerliche Einkunftsart. „Reward“ kann eine Validatorvergütung, Mining-Ertrag, Staking-Leistung, Lending-Zins, Werbeprämie, Cashback, Airdrop oder eine falsch erkannte Eigenübertragung bedeuten.
Eindeutig zugeordnete Zuflüsse werden mit ihrem TRY-Marktwert und ihrem Rechtsgrund dokumentiert. Bewahre den bereits als Einkommen behandelten Zufluss und seinen TRY-Wert für den späteren Verkauf auf. Ob dieser Wert steuerlich als Anschaffungskosten anerkannt wird, muss zur bestätigten Einkunftsart passen; aus der Bewertung allein folgt kein allgemeiner türkischer Abzug. Unklare Zuflüsse bleiben im Prüfbereich statt automatisch einer Formularsumme zugeschlagen zu werden.
Derivate, Perpetuals und Funding Fees
Futures, Optionen, CFDs und Perpetual Contracts sind rechtlich nicht ohne Weiteres mit dem Verkauf eines Spot-Coins gleichzusetzen. Der konkrete Vertrag, der Anbieter und die tatsächliche Tätigkeit müssen separat beurteilt werden. Ein Börsenfeld „realized P&L“ liefert zwar eine rechnerische Ausgangsbasis, aber nicht automatisch die türkische Einkunftsart.
Der Report trennt deshalb realisierte Derivateergebnisse, Handelsgebühren und Funding. Gebühren dürfen nur einmal berücksichtigt werden. Funding darf nicht pauschal als bereits im Börsen-P&L enthalten unterstellt werden; es wird anhand der Importdaten separat abgestimmt. Ohne bestätigte steuerliche Einordnung bleibt ein Derivatesachverhalt im Arbeitsblatt.
Steuerjahr, Erklärung und Fristen auseinanderhalten
Für erklärungspflichtige Einkünfte des Kalenderjahres 2025 nennt die GİB den regulären Erklärungszeitraum 1. bis 31. März 2026. Die zweite Einkommensteuer-Rate war bis 31. Juli 2026 zu zahlen. Das betrifft eine tatsächlich bestehende Erklärungspflicht und schafft keine Kryptosteuer. Quellen: GİB zum 2025er Einkommen und zweite Rate 2026.
Bei einer späteren Korrektur sind das tatsächliche Steuerjahr und dessen Regeln maßgeblich. Die allgemeinen Referenzbeträge für bestimmte gelegentliche Einkünfte ändern sich von 280.000 TRY für 2025 auf 350.000 TRY für 2026. Auch der neue Betrag ist kein automatischer Krypto-Freibetrag. Die amtliche Übersicht zu sonstigen Einkünften erläutert den gesetzlichen Anwendungsbereich.
Welche Formulare sind relevant?
Der Kryptoreport ist kein amtlicher Vordruck. Er bereitet die kryptobezogenen Rechenwerte für die türkische Einkommensteuererklärung Yıllık Gelir Vergisi Beyannamesi beziehungsweise für die betriebliche Buchhaltung vor. Welcher Bereich der Erklärung verwendet wird, folgt aus der bestätigten Einkunftsart.
- Ticari kazanç: Abstimmung mit der betrieblichen Gewinnermittlung und den vollständigen Unternehmensdaten.
- Arızi kazanç: Übernahme nur nach bestätigter Einordnung nach GVK 82.
- Nicht bestimmter privater Sachverhalt: keine automatische Formularübertragung; die Beträge bleiben nachvollziehbar dokumentiert.
Persönliche Freibeträge, weitere Einkünfte, Vorauszahlungen und individuelle Anrechnungen gehören nicht in den isolierten Kryptoreport. Sie werden vom Nutzer in der vollständigen Steuererklärung berücksichtigt.
So ist der Türkei-Kryptoreport aufgebaut
- Türkische Berichtssprache und TRY-Umrechnung mit nachvollziehbaren Kursen.
- Getrennte Zusammenfassungen für Spot, Derivate, Funding und sonstige Zuflüsse.
- Lot-Nachweise mit Erwerb, Veräußerung, Kostenbasis und Ergebnis.
- Nachweis bereits als Einkommen behandelter Rewards und der noch zu bestätigenden Anschaffungskosten.
- Prüflisten für unbekannte Anschaffungskosten, unklare Transfers und nicht bestätigte Steuerkategorien.
- Keine automatische Anwendung persönlicher Freibeträge oder Yİ-ÜFE-Indexierung.
- Klare Kennzeichnung, ob die Einordnung bestätigt wurde oder noch offen ist.
Checkliste vor der türkischen Steuererklärung
- Alle Börsen, Wallets und Anfangsbestände vollständig importieren.
- Eigenübertragungen von Verkäufen und Zahlungen trennen.
- Anschaffungskosten und Gebühren durch Transaktionsdaten und Belege nachweisen.
- Die tatsächliche Tätigkeit als privat, gelegentlich kommerziell oder gewerblich beurteilen.
- Mining, Staking, Lending, Airdrops und sonstige Rewards nach ihrem Rechtsgrund klassifizieren.
- Derivate, Funding und Handelsgebühren mit dem Börsen-P&L abstimmen.
- Nur bestätigte Beträge in eine Einkommensteuerkategorie übernehmen.
- Freibeträge und weitere persönliche Angaben erst in der vollständigen Erklärung berücksichtigen.
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in der Türkei
Sind private Bitcoin-Gewinne in der Türkei 2025 steuerfrei?
Eine pauschale Aussage ist nicht belastbar. Das GVK nennt private Kryptowährungen 2025 nicht als eigene Einkunftsart. Ob eine bestehende Einkunftsart greift, hängt von den tatsächlichen Umständen ab.
Ist jeder häufige Trader automatisch gewerblich?
Nein. Die Anzahl der Transaktionen ist nur ein Indiz. Organisation, Nachhaltigkeit, Umfang, Marktauftritt und das Gesamtbild der Tätigkeit müssen gemeinsam beurteilt werden.
Gilt GVK 82 automatisch für jeden privaten Kryptoverkauf?
Nein. GVK 82 erfasst bestimmte gelegentliche Einkünfte, nennt Kryptowährungen aber nicht ausdrücklich. Der Report verwendet diese Einordnung nur nach einer sachlichen Bestätigung.
Wird der Referenzbetrag von 280.000 TRY automatisch abgezogen?
Nein. Der Report zeigt den Betrag lediglich als gesetzlichen Hinweis für bestimmte arızi kazançlar 2025. Ob er anwendbar ist, wird zusammen mit allen persönlichen Einkünften in der Steuererklärung beurteilt.
Wendet der Report Yİ-ÜFE auf Bitcoin-Anschaffungskosten an?
Nein. Die Indexierung gehört zu bestimmten gesetzlich erfassten Wertsteigerungsgewinnen und wird nicht pauschal auf Kryptowährungen übertragen. Die technische Berechnung ist deshalb im aktuellen Krypto-Steuerreport deaktiviert.
Hat Gesetz Nr. 7518 eine private Kryptosteuer eingeführt?
Nein. Gesetz Nr. 7518 und die SPK-Tebliğ regeln insbesondere Kryptowerte-Dienstleister und deren Aufsicht. Sie schaffen für sich allein keine neue persönliche Einkommensteuerkategorie.
Vertiefende Türkei-Leitfäden
Für die aktuelle türkische Fassung mit denselben vorsichtigen Einordnungsgrenzen siehe den türkischen Gesamtleitfaden 2026. Wer sehr häufig oder organisiert handelt, sollte zusätzlich die Abgrenzung des professionellen Traders prüfen. Für die technische Abstimmung von Börsendaten gibt es den Leitfaden zu Binance-, Coinbase- und Kraken-Daten.
Kurzantworten zur Reportlogik
Berechnet der Türkei-Report automatisch eine persönliche Steuer?
Nein. Er dokumentiert Transaktionen und bestätigte Einkunftsprofile. Persönliche Freibeträge, Tarife und weitere Einkünfte bleiben Teil der vollständigen Erklärung.
Warum gibt es die Auswahl des Tätigkeitsmusters?
Weil Börsendaten nicht zeigen, ob eine Aktivität privat, gelegentlich kommerziell oder nachhaltig gewerblich ausgeübt wurde. Diese Tatsachen darf die Software nicht erfinden.
Ist GVK 82 der automatische Standard für private Verkäufe?
Nein. Kryptowährungen werden dort nicht ausdrücklich genannt. Die gelegentliche kommerzielle Einordnung muss sachlich bestätigt werden.
Warum wird Yİ-ÜFE nicht angewendet?
Die Indexierung gehört zu gesetzlich erfassten Wertsteigerungsfällen. Für gewöhnliche Kryptowerte ist ihre automatische Übertragung nicht amtlich bestätigt.
Sind Futures im Spot-Ergebnis enthalten?
Nein. Realisiertes Derivate-P&L, Funding und Gebühren werden getrennt dokumentiert; die steuerliche Vertragskategorie bleibt prüfpflichtig.
Ist FIFO eine ausdrückliche türkische Krypto-Steuervorschrift?
Nein. Der Report nutzt FIFO als transparente technische Lot-Methode, ohne daraus eine Steuerpflicht oder amtliche Methodenwahl abzuleiten.
Amtliche Quellen
- Gelir İdaresi Başkanlığı: Diğer Kazanç ve İratların Vergilendirilmesi Rehberi 2025
- Gelir İdaresi Başkanlığı: Hazır Beyan Sistemi Kullanıcı Kılavuzu 2025
- Gelir İdaresi Başkanlığı: Değer artışı ve arızi kazançlar – amtlicher Kurzleitfaden
- Sermaye Piyasası Kurulu: Gesetz Nr. 7518 und Kryptowerte-Dienstleister
- Sermaye Piyasası Kurulu: Tebliğ III-35/B.1 und III-35/B.2 vom 13. März 2025
Stand: 9. Oktober 2026. Fallrechnung und Erklärungsfristen betreffen 2025; der Gesetzesvergleich berücksichtigt 2026. Dieser Artikel und der erzeugte Report sind Berechnungs- und Dokumentationshilfen. Sie ersetzen keine individuelle türkische Steuer- oder Rechtsberatung. Bei wesentlichen Beträgen, gewerblicher Tätigkeit, Derivaten oder nicht eindeutig klassifizierten Zuflüssen sollte die Einordnung mit einem türkischen Steuerberater oder der zuständigen Finanzverwaltung abgestimmt werden.
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