Krypto-Steuern in der Ukraine 2025: Bruttoeinnahmen, Formularzeilen und NBU-Kurse
Für private Kryptoverkäufe veröffentlicht die ukrainische Steuerverwaltung DPS eine konservative Position: Steuerpflichtig ist grundsätzlich der erhaltene Geldbetrag, nicht automatisch nur ein technisch berechneter Handelsgewinn. Dieser Leitfaden erklärt die Einordnung als ausländisches oder sonstiges Einkommen, die Steuersätze für 2025, die UAH-Umrechnung und die Grenzen einer automatischen Reportübertragung.
- Nach der veröffentlichten DPS-Auskunft gehört der Erlös aus einem privaten Kryptoverkauf zum allgemeinen steuerpflichtigen Jahreseinkommen.
- Die DPS bezeichnet den erhaltenen Geldbetrag als steuerpflichtig. Anschaffungskosten werden deshalb nicht automatisch wie in einem besonderen Netto-Kryptoregime abgezogen.
- Bei ausländischer Einkommensquelle erfolgt die Überleitung als ausländisches Einkommen in Zeile 10.10; bei Zahlung durch eine in der Ukraine ansässige Privatperson als sonstiges Einkommen in Zeile 10.13.
- Für entsprechende 2025 zugeflossene Einkünfte rechnet der Report grundsätzlich mit 18 % Einkommensteuer und 5 % Militärabgabe.
- Fremdwährungsbeträge werden zum offiziellen NBU-Kurs im Zeitpunkt der Entstehung beziehungsweise des Erhalts in UAH umgerechnet.
- Der Kryptoreport ist eine Berechnungs- und Dokumentationshilfe. Er ist nicht die amtliche Steuererklärung.
Wie behandelt die DPS private Kryptoverkäufe?
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Jetzt berechnen →Die staatliche Steuerverwaltung der Ukraine, die Державна податкова служба України (DPS), hat in ihrer öffentlich zugänglichen Wissensdatenbank erläutert, wie der Verkauf von Kryptowährung durch eine natürliche Person behandelt wird. Danach wird der erhaltene Betrag in das allgemeine steuerpflichtige Jahreseinkommen einbezogen.
Die Einordnung richtet sich nach der Quelle der Zahlung:
- Ausländische Quelle: Der Betrag wird als ausländisches Einkommen behandelt.
- Zahlung durch eine in der Ukraine ansässige Privatperson in der Ukraine: Der Betrag wird als sonstiges Einkommen behandelt.
Die DPS weist zugleich ausdrücklich darauf hin, dass die Beurteilung situationsabhängig ist und die Unterlagen des konkreten Falls berücksichtigt werden müssen. Deshalb sollte ein Report die Herkunft des Zahlers nicht aus dem Namen der Börse, der Handelswährung oder einer Walletadresse erraten.
Bruttoeinnahme statt automatisch berechnetem Nettogewinn
Der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Ländern liegt in der veröffentlichten Verwaltungsposition: Die DPS nennt die Summe der erhaltenen Geldmittel als steuerpflichtig. Sie beschreibt für das Steuerjahr 2025 kein allgemeines privates Kryptoregime, in dem der Verkaufserlös automatisch um Anschaffungskosten und Handelsgebühren vermindert wird.
Ein technisch berechneter Gewinn bleibt trotzdem wichtig. Kaufpreis, Gebühren, Lot-Zuordnung und wirtschaftliches Ergebnis gehören in die Dokumentation und können für eine individuelle rechtliche Beurteilung benötigt werden. Der Ukraine-Report darf diesen Nettowert aber nicht eigenmächtig an die Stelle der von der DPS genannten Bruttoeinnahme setzen.
Auch ein persönlicher Freibetrag oder eine individuelle Steueranrechnung wird nicht im isolierten Kryptoreport abgezogen. Solche persönlichen Angaben gehören in die vollständige Jahreserklärung des Nutzers.
Zeile 10.10 oder Zeile 10.13: Was ist richtig?
Die ukrainische Erklärung über Vermögenslage und Einkommen, Податкова декларація про майновий стан і доходи, unterscheidet zwischen Einkünften aus Quellen außerhalb der Ukraine und anderen steuerpflichtigen Einkünften.
| Sachverhalt | Reportüberleitung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Einkommensquelle außerhalb der Ukraine | Zeile 10.10 – ausländische Einkünfte | Ausländische Quelle und Zahlungsweg sind dokumentiert. |
| Zahlung durch eine in der Ukraine ansässige Privatperson | Zeile 10.13 – sonstige Einkünfte | Zahler und inländischer Sachverhalt sind nachgewiesen. |
| Quelle oder Zahler nicht zuverlässig bestimmt | Prüfposition | Keine automatische Formularübertragung. |
Eine ausländische Handelsplattform ist ein starkes Indiz, aber nicht in jedem Zahlungsmodell bereits der endgültige Nachweis der Einkommensquelle. P2P-Geschäfte, Zahlungsdienstleister und Auszahlungen durch Dritte müssen anhand der Belege nachvollzogen werden.
Welche Steuersätze gelten für 2025?
Die amtliche DPS-Auskunft zur Kryptowährung nennt für die betreffenden Einkünfte den allgemeinen Einkommensteuersatz von 18 % und die Militärabgabe von 5 %. Die 5-%-Rate gilt für entsprechende Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2025 zufließen und in die allgemeine jährliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage eingehen.
Der Report berechnet beide Beträge getrennt. Bereits einbehaltene Steuern, anrechenbare ausländische Steuern, persönliche Vergünstigungen und andere Einkünfte können das Ergebnis der vollständigen Erklärung verändern und werden nicht ohne Nachweis in der reinen Kryptoauswertung verrechnet.
UAH-Umrechnung mit dem offiziellen NBU-Kurs
Nach Ziffer 164.4 des ukrainischen Steuergesetzbuchs werden Einkünfte, deren Wert in ausländischer Währung oder internationalen Rechnungseinheiten ausgedrückt ist, zum amtlichen Kurs der Nationalbank der Ukraine im Zeitpunkt der Entstehung beziehungsweise des Erhalts in Hrywnja umgerechnet.
Ein belastbarer Report muss deshalb für jeden steuerlich übertragenen Geldzufluss Datum, Ausgangswährung, NBU-Kurs und UAH-Betrag dokumentieren. Kann ein offizieller Kurs nicht geladen oder zweifelsfrei zugeordnet werden, darf die Software nicht ersatzweise einen Kurs von 1:1 verwenden. Der Vorgang bleibt bis zur Ergänzung des amtlichen Kurses eine Prüfposition.
Wichtig bei Stablecoins: USDT oder USDC sind selbst Kryptowährungen und keine von der NBU veröffentlichte Fiatwährung. Ein Zufluss in Stablecoins benötigt daher eine nachvollziehbare Marktwertbestimmung; eine bloße Gleichsetzung von 1 USDT mit 1 USD ist keine amtliche NBU-Kursfeststellung.
Ist Krypto-zu-Krypto bereits steuerpflichtiger Verkaufserlös?
Die veröffentlichte DPS-Auskunft spricht von Geldmitteln, die aus Operationen mit Kryptowährung erhalten werden. Sie beantwortet nicht eindeutig, ob und wie ein reiner Tausch eines Coins gegen einen anderen Coin ohne Geldzufluss in die genannten Erklärungskategorien übertragen werden soll.
Der Report behandelt Krypto-zu-Krypto-Vorgänge daher nicht automatisch wie einen in Fiat ausgezahlten Bruttoerlös. Er dokumentiert den Marktwert und die beteiligten Assets, belässt die Formularübertragung aber als Prüfposition, solange keine belastbare Einordnung für den konkreten Sachverhalt vorliegt.
Mining, Staking, Rewards und Airdrops
Die amtliche DPS-Auskunft zum Verkauf von Kryptowährung löst nicht automatisch die Einordnung aller Token-Zugänge. Ein Importlabel wie „reward“ kann Mining-Vergütung, Staking-Ertrag, Lending-Zins, Cashback, Airdrop, Werbeprämie oder sogar eine falsch erkannte Eigenübertragung bedeuten.
Deshalb werden solche Zuflüsse nach ihrem tatsächlichen Rechtsgrund getrennt geprüft. Wird ein Token bereits beim Zugang als steuerpflichtiges Einkommen erfasst, muss der dokumentierte Eingangswert bei einem späteren Verkauf konsistent fortgeführt werden. Andernfalls würde derselbe wirtschaftliche Wert doppelt erfasst. Eine ungeklärte Belohnung darf jedoch nicht automatisch in Zeile 10.10 oder 10.13 landen.
Derivate, Perpetuals und Funding Fees
Ein realisiertes P&L aus Futures oder Perpetual Contracts ist nicht identisch mit dem Verkauf eines gehaltenen Spot-Coins. Vertrag, Abrechnungswährung, Anbieter, Zahlungsquelle und tatsächlicher Geldzufluss müssen gesondert beurteilt werden. Die veröffentlichte Krypto-Verkaufsinformation der DPS liefert hierfür keine pauschale Formularzuordnung.
Der Ukraine-Report zeigt Derivate und Funding deshalb in separaten Arbeitsblättern. Handelsgebühren und Funding werden mit den Börsendaten abgestimmt, damit sie weder doppelt noch unbemerkt im P&L erscheinen. Ohne bestätigte steuerliche Einordnung erfolgt keine automatische Übertragung in die Formulargesamtsummen.
FIFO ist nur technische Lot-Dokumentation
FIFO kann verwendet werden, um Käufe und spätere Abgänge nachvollziehbar zu verbinden. Aus der veröffentlichten DPS-Position ergibt sich jedoch keine allgemeine gesetzliche FIFO-Pflicht für private Kryptoverkäufe. Im Ukraine-Report ist FIFO deshalb eine technische Dokumentationsmethode und keine behauptete ukrainische Steuerregel.
Für die von der DPS beschriebene Bruttobesteuerung bestimmt FIFO den steuerpflichtigen Geldzufluss ohnehin nicht. Die Lot-Rechnung bleibt trotzdem als wirtschaftlicher Nachweis erhalten und macht fehlende Anschaffungskosten, nicht verbundene Transfers oder unvollständige Anfangsbestände sichtbar.
Erklärungs- und Zahlungsfristen für das Steuerjahr 2025
Für deklarationspflichtige Einkünfte des Jahres 2025 endete die reguläre Abgabefrist der Erklärung über Vermögenslage und Einkommen am 30. April 2026. Die in der Erklärung selbst berechnete Einkommensteuer und Militärabgabe waren grundsätzlich bis 1. August 2026 zu zahlen. Fällt eine gesetzliche Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist die amtlich bekannt gegebene Verschiebung zu beachten.
Die für das Berichtsjahr relevante Erklärungsform beruht auf der Form nach dem ukrainischen Finanzministeriumserlass Nr. 859 in der geänderten Fassung, unter anderem durch Erlass Nr. 119 vom 26. Februar 2025. Vor der tatsächlichen Einreichung ist stets die im elektronischen Kabinett bereitgestellte aktuelle Formularversion zu verwenden.
So arbeitet der Ukraine-Kryptoreport
- Auswahl der dokumentierten Einkommensquelle: Ausland, inländische Privatperson oder noch ungeklärt.
- Getrennte Überleitung zu Zeile 10.10 oder 10.13 nur bei bestätigter Quelle.
- Berechnung des erhaltenen Geldbetrags in UAH mit belegtem NBU-Kurs.
- Getrennte Darstellung von 18 % Einkommensteuer und 5 % Militärabgabe.
- Wirtschaftliche Lot-Auswertung zusätzlich zur konservativen Bruttoüberleitung.
- Separate Arbeitsblätter für Krypto-zu-Krypto, Rewards, Derivate und Funding.
- Keine erfundenen Wechselkurse und keine automatische Übertragung bei fehlenden Pflichtangaben.
- Keine automatische Berücksichtigung persönlicher Freibeträge oder individueller Steueranrechnungen.
Checkliste vor der Abgabe
- Alle Börsen, Wallets und Bankauszahlungen vollständig importieren.
- Eigenübertragungen von Verkäufen und Zahlungen trennen.
- Für jeden Verkauf den Zahler und die Einkommensquelle anhand von Belegen bestimmen.
- Fiat-Zuflüsse mit dem offiziellen NBU-Kurs des maßgeblichen Zeitpunkts in UAH umrechnen.
- Krypto-zu-Krypto, Stablecoin-Zuflüsse, Rewards und Derivate gesondert prüfen.
- Bereits einbehaltene oder im Ausland gezahlte Steuern nur mit Nachweis anrechnen.
- Reportwerte mit der aktuellen elektronischen Erklärung und den übrigen persönlichen Einkünften abstimmen.
- Report, Börsenexporte, Walletnachweise und Kursbelege gemeinsam archivieren.
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in der Ukraine
Wird nur der Gewinn aus einem Bitcoin-Verkauf besteuert?
Nach der veröffentlichten DPS-Position nicht automatisch. Die Behörde nennt die erhaltene Geldsumme als steuerpflichtig. Der technische Gewinn wird dokumentiert, aber nicht ohne besondere Rechtsgrundlage anstelle des Bruttozuflusses übertragen.
Darf ich den Kaufpreis der Kryptowährung abziehen?
Der Report zieht Anschaffungskosten unter der veröffentlichten allgemeinen DPS-Position nicht automatisch vom steuerpflichtigen Verkaufserlös ab. Ein möglicher Abzug im individuellen Fall sollte anhand aktueller Rechtsgrundlagen und Belege fachlich geklärt werden.
Wann verwende ich Zeile 10.10?
Wenn die Einkommensquelle außerhalb der Ukraine liegt und dies dokumentiert ist. Der bloße Umstand, dass in USD gehandelt wurde, reicht als Quellenbestimmung nicht aus.
Wann verwende ich Zeile 10.13?
Für die von der DPS beschriebene Zahlung durch eine in der Ukraine ansässige Privatperson in der Ukraine wird die Überleitung als sonstiges Einkommen in Zeile 10.13 vorbereitet.
Ist ein Tausch von BTC gegen ETH automatisch Zeile 10.10?
Nein. Die veröffentlichte Auskunft bezieht sich auf erhaltene Geldmittel und klärt den reinen Coin-Tausch nicht abschließend. Der Report weist solche Vorgänge gesondert zur Prüfung aus.
Ist USDT im Report immer genau ein US-Dollar?
Nein. USDT ist keine amtliche Fiatwährung und kann vom Zielwert abweichen. Für einen steuerlichen UAH-Wert sind ein nachvollziehbarer Marktwert und anschließend die korrekte Währungsumrechnung erforderlich.
Schreibt die Ukraine FIFO für private Kryptowährungen vor?
Aus den hier verwendeten amtlichen DPS-Grundlagen ergibt sich keine allgemeine FIFO-Pflicht. FIFO dient im Report der nachvollziehbaren technischen Lot-Zuordnung.
Amtliche Quellen
- DPS/ZIR: Besteuerung von Einkünften natürlicher Personen aus Kryptowährungsoperationen
- DPS/ZIR: Umrechnung ausländischer Währungswerte nach Ziffer 164.4 des Steuergesetzbuchs
- DPS: Einkommensteuer- und Militärabgabesätze für die Erklärung 2025
- DPS: Abgabe- und Zahlungsfristen für Einkünfte des Jahres 2025
- Verkhovna Rada: Finanzministeriumserlass Nr. 119 vom 26. Februar 2025 zur Erklärungsform
- Nationalbank der Ukraine: offizielle Wechselkurse und API-Dokumentation
Ukraine-Kryptoreport erstellen
Stand: 25. August 2026 für das Steuerjahr 2025. Dieser Artikel und der erzeugte Report sind Berechnungs- und Dokumentationshilfen. Sie ersetzen keine individuelle ukrainische Steuer- oder Rechtsberatung. Die DPS bezeichnet die Kryptobesteuerung selbst als situationsabhängig. Bei hohen Beträgen, P2P-Geschäften, Stablecoins, Rewards, Derivaten oder unklarer Einkommensquelle sollte die Überleitung mit einem ukrainischen Steuerberater oder der zuständigen Steuerbehörde abgestimmt werden.
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