Krypto-Steuern in der Ukraine 2025/2026: Steuersätze, Rechenbeispiele und Erklärung
Wie viel Steuer fällt in der Ukraine beim Verkauf von Bitcoin an, und welche Belege brauchst du? Für private Kryptoverkäufe nennt die ukrainische Steuerbehörde DPS den erhaltenen Geldbetrag als steuerpflichtig. Das kann erheblich vom Handelsgewinn abweichen. Dieser Leitfaden erklärt dir die Regeln für Einkünfte des Jahres 2025, zeigt die Berechnung in Hrywnja und führt dich von den Verkaufsbelegen zu den passenden Positionen der Steuererklärung.
- Nach der veröffentlichten DPS-Auskunft gehört der Erlös aus einem privaten Kryptoverkauf zum allgemeinen steuerpflichtigen Jahreseinkommen.
- Die DPS bezeichnet den erhaltenen Geldbetrag als steuerpflichtig. Anschaffungskosten werden deshalb nicht automatisch wie in einem besonderen Netto-Kryptoregime abgezogen.
- Bei ausländischer Einkommensquelle erfolgt die Überleitung als ausländisches Einkommen in Zeile 10.10; bei Zahlung durch eine in der Ukraine ansässige Privatperson als sonstiges Einkommen in Zeile 10.13.
- Für entsprechende 2025 zugeflossene Einkünfte nennt die DPS 18 % Einkommensteuer und 5 % Militärabgabe.
- Der Gesetzentwurf Nr. 10225-д befindet sich laut amtlicher Verfahrenskarte zum geprüften Stand 9. Oktober 2026 in Vorbereitung auf die zweite Lesung. Ein geplantes Netto-Kryptoregime lässt sich daraus noch nicht anwenden.
- Fremdwährungsbeträge werden zum offiziellen NBU-Kurs im Zeitpunkt der Entstehung beziehungsweise des Erhalts in UAH umgerechnet.
- Die reguläre Erklärung für 2025 war bis 30. April 2026 abzugeben; der letzte Zahlungstag war nach dem DPS-Kalender der 31. Juli 2026.
Für wen gelten die ukrainischen Steuerregeln?
Krypto-Steuerunterlagen vorbereiten
Importiere deine Transaktionen, prüfe offene Datenpunkte und erstelle deinen Steuerreport, ohne die vollständige Berechnung manuell in Tabellen aufzubauen.
Jetzt vorbereiten →Dieser Leitfaden richtet sich an natürliche Personen, deren Kryptoeinkünfte nach ukrainischem Steuerrecht in der Ukraine zu erklären sind. Kläre zuerst deine steuerliche Ansässigkeit für das betreffende Jahr. Ein ukrainischer Pass oder ein vorübergehender Aufenthalt in Deutschland entscheidet diese Frage nicht allein.
Die DPS erläutert eine Prüfung von Wohnstätten sowie persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen; die Zahl der Aufenthaltstage ist nur eines der Kriterien. Bei Verbindungen zu zwei Staaten ist zusätzlich das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. Bevor du eine Länderberechnung übernimmst, halte deshalb fest, welche Ansässigkeit für das Steuerjahr geklärt wurde. Quelle: DPS zu den steuerlichen Ansässigkeitskriterien.
Rechtsstand 2026: Geplantes Kryptoregime noch nicht als geltendes Recht anwenden
Die Werchowna Rada nahm den Gesetzentwurf Nr. 10225-д am 3. September 2025 in erster Lesung als Grundlage an. Die amtliche Verfahrenskarte führt ihn am geprüften Stand 9. Oktober 2026 mit dem Status „Vorbereitung auf die zweite Lesung“. Eine erste Lesung und die erneute Aufnahme in eine Tagesordnung bedeuten noch kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren.
Für die folgenden Beispiele zu Einkünften aus 2025 verwenden wir deshalb die veröffentlichte DPS-Auskunft. Ein in einem Entwurf angekündigter Nettogewinnansatz oder Sondersteuersatz ist kein Grund, die Steuererklärung rückwirkend anders zu berechnen. Für spätere Steuerjahre sind ein endgültiges Gesetz und dessen Inkrafttreten erneut zu prüfen.
Wie behandelt die DPS private Kryptoverkäufe?
Die staatliche Steuerverwaltung der Ukraine, die Державна податкова служба України (DPS), hat in ihrer öffentlich zugänglichen Wissensdatenbank erläutert, wie der Verkauf von Kryptowährung durch eine natürliche Person behandelt wird. Danach wird der erhaltene Betrag in das allgemeine steuerpflichtige Jahreseinkommen einbezogen.
Die Einordnung richtet sich nach der Quelle der Zahlung:
- Ausländische Quelle: Der Betrag wird als ausländisches Einkommen behandelt.
- Zahlung durch eine in der Ukraine ansässige Privatperson in der Ukraine: Der Betrag wird als sonstiges Einkommen behandelt.
Die DPS weist zugleich ausdrücklich darauf hin, dass die Beurteilung situationsabhängig ist und die Unterlagen des konkreten Falls berücksichtigt werden müssen. Deshalb sollte ein Report die Herkunft des Zahlers nicht aus dem Namen der Börse, der Handelswährung oder einer Walletadresse erraten.
Börsenverkauf und spätere Bankauszahlung auseinanderhalten
Dokumentiere den Verkauf, eine Fiatgutschrift auf dem Börsenkonto und eine spätere Überweisung auf dein eigenes Bankkonto als zusammenhängende, aber unterschiedliche Schritte. Ein bereits erfasster Geldzufluss darf beim Banktransfer nicht noch einmal als neuer Kryptoverkauf gezählt werden.
Diese Dokumentationsempfehlung folgt aus der nötigen Zuordnung des erhaltenen Geldbetrags. Sie beantwortet noch nicht, wann eine konkrete Börsengutschrift steuerlich als erhalten gilt: Dafür sind Verfügungsmöglichkeit, Vertrag und Zahlungsbelege zu prüfen. Aus der bloßen Tatsache, dass das Geld noch auf einer Börse liegt, solltest du daher keine Steuerfreiheit ableiten.
Bruttoeinnahme statt automatisch berechnetem Nettogewinn
Der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Ländern liegt in der veröffentlichten Verwaltungsposition: Die DPS nennt die Summe der erhaltenen Geldmittel als steuerpflichtig. Sie beschreibt für das Steuerjahr 2025 kein allgemeines privates Kryptoregime, in dem der Verkaufserlös automatisch um Anschaffungskosten und Handelsgebühren vermindert wird.
Bewahre Kaufpreis, Gebühren und wirtschaftliches Ergebnis trotzdem auf. Damit kannst du deinen tatsächlichen Anlageerfolg belegen und einen möglichen Kostenabzug im Einzelfall prüfen lassen. Aus einem im Steuerprogramm angezeigten Nettogewinn folgt jedoch noch kein ukrainisches Abzugsrecht. Wie Eigenübertragungen und Wallet-Transfers dokumentiert werden, erklärt unser separater Praxisleitfaden.
Auch ein persönlicher Freibetrag oder eine individuelle Steueranrechnung wird nicht im isolierten Kryptoreport abgezogen. Solche persönlichen Angaben gehören in die vollständige Jahreserklärung des Nutzers.
Rechenbeispiel 1: Warum 23 % des Verkaufserlöses mehr als 23 % des Gewinns sind
Du verkaufst privat Bitcoin und erhältst 1.000 USD. Für die Beispielrechnung nehmen wir einen maßgeblichen NBU-Kurs von 42 UAH je USD an. Das ist ein fiktiver Kurs zur Veranschaulichung; für deine Erklärung verwendest du den tatsächlich maßgeblichen amtlichen Kurs. Die DPS-Bruttosicht führt in diesem vereinfachten Fall zu folgender Rechnung:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Erhaltener Geldbetrag in UAH | 1.000 USD × 42 = 42.000 UAH |
| Einkommensteuer | 42.000 × 18 % = 7.560 UAH |
| Militärabgabe | 42.000 × 5 % = 2.100 UAH |
| Summe beider Abgaben | 9.660 UAH |
Unterstellen wir außerdem dokumentierte Anschaffungskosten von 33.600 UAH, beträgt der wirtschaftliche Gewinn vor Steuern und weiteren Kosten nur 8.400 UAH. Die Abgaben von 9.660 UAH ergeben sich hier trotzdem aus dem erhaltenen Geldbetrag. Das zeigt, weshalb du eine ausländische Softwareeinstellung „Steuer auf Nettogewinn“ nicht ungeprüft übernehmen solltest.
Rechenbeispiel 2: Ein Verlustverkauf beseitigt die Bruttoeinnahme nicht
Du hast Coins für 50.000 UAH gekauft und erhältst beim späteren Verkauf nur noch 40.000 UAH. Wirtschaftlich entsteht ein Verlust von 10.000 UAH. Bei Anwendung der hier beschriebenen DPS-Bruttosicht ergeben sich auf den erhaltenen Betrag dennoch 7.200 UAH Einkommensteuer und 2.000 UAH Militärabgabe. Dieses eigene Beispiel unterstellt, dass im konkreten Fall kein besonderer Kostenabzug oder anderer Entlastungstatbestand bestätigt ist. Den Verlust belegst du zusätzlich; du setzt ihn nicht allein aufgrund der Handelsrechnung gegen andere Einnahmen ab.
Zeile 10.10 oder Zeile 10.13: Was ist richtig?
Die ukrainische Erklärung über Vermögenslage und Einkommen, Податкова декларація про майновий стан і доходи, unterscheidet zwischen Einkünften aus Quellen außerhalb der Ukraine und anderen steuerpflichtigen Einkünften.
| Sachverhalt | Position in der Erklärung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Einkommensquelle außerhalb der Ukraine | Zeile 10.10 – ausländische Einkünfte | Ausländische Quelle und Zahlungsweg sind dokumentiert. |
| Zahlung durch eine in der Ukraine ansässige Privatperson | Zeile 10.13 – sonstige Einkünfte | Zahler und inländischer Sachverhalt sind nachgewiesen. |
| Quelle oder Zahler nicht zuverlässig bestimmt | Prüfposition | Keine automatische Formularübertragung. |
Eine ausländische Handelsplattform ist ein starkes Indiz, aber nicht in jedem Zahlungsmodell bereits der endgültige Nachweis der Einkommensquelle. P2P-Geschäfte, Zahlungsdienstleister und Auszahlungen durch Dritte müssen anhand der Belege nachvollzogen werden.
Welche Steuersätze gelten für 2025?
Die amtliche DPS-Auskunft zur Kryptowährung nennt für die betreffenden Einkünfte den allgemeinen Einkommensteuersatz von 18 % und die Militärabgabe von 5 %. Die 5-%-Rate gilt für entsprechende Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2025 zufließen und in die allgemeine jährliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage eingehen.
Der Report berechnet beide Beträge getrennt. Bereits einbehaltene Steuern, anrechenbare ausländische Steuern, persönliche Vergünstigungen und andere Einkünfte können das Ergebnis der vollständigen Erklärung verändern und werden nicht ohne Nachweis in der reinen Kryptoauswertung verrechnet.
UAH-Umrechnung mit dem offiziellen NBU-Kurs
Nach Ziffer 164.4 des ukrainischen Steuergesetzbuchs werden Einkünfte, deren Wert in ausländischer Währung oder internationalen Rechnungseinheiten ausgedrückt ist, zum amtlichen Kurs der Nationalbank der Ukraine im Zeitpunkt der Entstehung beziehungsweise des Erhalts in Hrywnja umgerechnet.
Notiere für jeden maßgeblichen Geldzufluss Datum, Ausgangswährung, amtlichen NBU-Kurs und den errechneten UAH-Betrag. Bewahre den Kursnachweis zusammen mit dem Verkaufs- und Zahlungsbeleg auf. Fehlt der passende Kurs, ergänze ihn vor der Übernahme in die Erklärung; ein geratener Kurs oder eine Umrechnung von 1:1 liefert keine belastbare Berechnung.
Wichtig bei Stablecoins: USDT oder USDC sind selbst Kryptowährungen und keine von der NBU veröffentlichte Fiatwährung. Ein Zufluss in Stablecoins benötigt daher eine nachvollziehbare Marktwertbestimmung; eine bloße Gleichsetzung von 1 USDT mit 1 USD ist keine amtliche NBU-Kursfeststellung.
Rechenbeispiel 3: Zwei Geldzuflüsse mit unterschiedlichen Kursen
Für zwei getrennte Geldzuflüsse nehmen wir jeweils 500 USD an. Der fiktive maßgebliche Kurs des ersten Zuflusses beträgt 40 UAH je USD, der des zweiten 42 UAH. Daraus werden 20.000 UAH und 21.000 UAH, insgesamt also 41.000 UAH. Auf diese Beispielsumme ergeben sich 7.380 UAH Einkommensteuer und 2.050 UAH Militärabgabe.
Würdest du stattdessen beide USD-Beträge mit dem zweiten Kurs umrechnen, erhieltest du 42.000 UAH. Die Bemessungsgrundlage wäre um 1.000 UAH und die Summe der beiden Abgaben um 230 UAH zu hoch. Entscheidend ist deshalb die belegte Umrechnung jedes einzelnen maßgeblichen Zuflusses.
Ist Krypto-zu-Krypto bereits steuerpflichtiger Verkaufserlös?
Die veröffentlichte DPS-Auskunft spricht von Geldmitteln, die aus Operationen mit Kryptowährung erhalten werden. Sie beantwortet nicht eindeutig, ob und wie ein reiner Tausch eines Coins gegen einen anderen Coin ohne Geldzufluss in die genannten Erklärungskategorien übertragen werden soll.
Der Report behandelt Krypto-zu-Krypto-Vorgänge daher nicht automatisch wie einen in Fiat ausgezahlten Bruttoerlös. Er dokumentiert den Marktwert und die beteiligten Assets, belässt die Formularübertragung aber als Prüfposition, solange keine belastbare Einordnung für den konkreten Sachverhalt vorliegt.
Mining, Staking, Rewards und Airdrops
Die amtliche DPS-Auskunft zum Verkauf von Kryptowährung löst nicht automatisch die Einordnung aller Token-Zugänge. Ein Importlabel wie „reward“ kann Mining-Vergütung, Staking-Ertrag, Lending-Zins, Cashback, Airdrop, Werbeprämie oder sogar eine falsch erkannte Eigenübertragung bedeuten.
Prüfe solche Zuflüsse nach ihrem tatsächlichen Rechtsgrund und halte den Eingangswert sowie einen späteren Verkauf getrennt fest. Der dokumentierte Eingangswert begründet unter der hier beschriebenen Bruttosicht nicht automatisch einen steuerlichen Kostenabzug beim Verkauf. Wenn bereits der Token-Zugang besteuert wurde, ist die Behandlung des späteren Erlöses ausdrücklich zu klären. So vermeidest du, dass ein aus einem anderen Land übernommenes Berechnungsschema eine ungeklärte Steuerfrage verdeckt. Ungeklärte Belohnungen gehören zunächst in eine gesonderte Aufstellung.
Derivate, Perpetuals und Funding Fees
Ein realisiertes P&L aus Futures oder Perpetual Contracts ist nicht identisch mit dem Verkauf eines gehaltenen Spot-Coins. Vertrag, Abrechnungswährung, Anbieter, Zahlungsquelle und tatsächlicher Geldzufluss müssen gesondert beurteilt werden. Die veröffentlichte Krypto-Verkaufsinformation der DPS liefert hierfür keine pauschale Formularzuordnung. Die technischen Unterschiede erläutert der Leitfaden zu Krypto-Futures und Margin-Trading.
Der Ukraine-Report zeigt Derivate und Funding deshalb in separaten Arbeitsblättern. Handelsgebühren und Funding werden mit den Börsendaten abgestimmt, damit sie weder doppelt noch unbemerkt im P&L erscheinen. Ohne bestätigte steuerliche Einordnung erfolgt keine automatische Übertragung in die Formulargesamtsummen.
FIFO ist nur technische Lot-Dokumentation
FIFO kann verwendet werden, um Käufe und spätere Abgänge nachvollziehbar zu verbinden. Aus der veröffentlichten DPS-Position ergibt sich jedoch keine allgemeine gesetzliche FIFO-Pflicht für private Kryptoverkäufe. Im Ukraine-Report ist FIFO deshalb eine technische Dokumentationsmethode und keine behauptete ukrainische Steuerregel.
Für die von der DPS beschriebene Bruttobesteuerung bestimmt FIFO den steuerpflichtigen Geldzufluss ohnehin nicht. Die Lot-Rechnung bleibt trotzdem als wirtschaftlicher Nachweis erhalten und macht fehlende Anschaffungskosten, nicht verbundene Transfers oder unvollständige Anfangsbestände sichtbar.
Erklärungs- und Zahlungsfristen für das Steuerjahr 2025
Für deklarationspflichtige Einkünfte des Jahres 2025 endete die reguläre Abgabefrist der Erklärung über Vermögenslage und Einkommen am 30. April 2026. Für die selbst berechnete Einkommensteuer und Militärabgabe nennt der amtliche DPS-Zahlungskalender ausdrücklich den 31. Juli 2026 als letzten Zahlungstag. Die gesetzliche Formulierung „vor dem 1. August“ ist deshalb nicht als Zahlungsfrist bis einschließlich 1. August zu lesen.
Die für das Berichtsjahr relevante Erklärungsform beruht auf der Form nach dem ukrainischen Finanzministeriumserlass Nr. 859 in der geänderten Fassung, unter anderem durch Erlass Nr. 119 vom 26. Februar 2025. Vor der tatsächlichen Einreichung ist stets die im elektronischen Kabinett bereitgestellte aktuelle Formularversion zu verwenden.
So arbeitet der Ukraine-Kryptoreport
- Auswahl der dokumentierten Einkommensquelle: Ausland, inländische Privatperson oder noch ungeklärt.
- Getrennte Überleitung zu Zeile 10.10 oder 10.13 nur bei bestätigter Quelle.
- Berechnung des erhaltenen Geldbetrags in UAH mit belegtem NBU-Kurs.
- Getrennte Darstellung von 18 % Einkommensteuer und 5 % Militärabgabe.
- Wirtschaftliche Lot-Auswertung zusätzlich zur konservativen Bruttoüberleitung.
- Separate Arbeitsblätter für Krypto-zu-Krypto, Rewards, Derivate und Funding.
- Keine erfundenen Wechselkurse und keine automatische Übertragung bei fehlenden Pflichtangaben.
- Keine automatische Berücksichtigung persönlicher Freibeträge oder individueller Steueranrechnungen.
Welche Belege brauchst du für Börse, Wallet und P2P-Verkauf?
Eine nachvollziehbare Unterlagensammlung zeigt nicht nur eine Jahressumme, sondern den Weg vom verkauften Asset bis zum erhaltenen Geld. Beginne mit einem Verzeichnis aller genutzten Konten und ordne jedem Verkauf seine Belege zu:
| Unterlage | Was sie nachvollziehbar macht |
|---|---|
| Börsenexport und Orderbeleg | Asset, Menge, Ausführungsdatum, Verkaufspreis und separat ausgewiesene Gebühren. |
| Zahlungsbeleg oder Kontoauszug | Erhaltene Währung und Betrag, Buchungsdatum und verfügbare Angaben zum Zahler. |
| P2P-Order und Zahlungsbestätigung | Verbindung zwischen Handelsauftrag, dokumentierter Gegenpartei und tatsächlicher Zahlung. |
| Walletadresse und Transaktions-ID | On-Chain-Bewegung und Abgleich mit dem jeweiligen Konto; eine Adresse allein belegt noch nicht die Steueransässigkeit des Zahlers. |
| NBU-Kursnachweis | Amtlicher Kurs, Währung und maßgebliches Datum der UAH-Umrechnung. |
| Kaufbeleg und Gebührenhistorie | Wirtschaftlicher Gewinn oder Verlust und Grundlage einer gesonderten Prüfung möglicher Abzüge. |
Verknüpfe mehrere Dokumente desselben Vorgangs über Order-, Zahlungs- oder Transaktions-IDs. Ein Börsenexport und ein Bankbeleg können denselben Geldfluss beschreiben; ihre Beträge darfst du nicht allein wegen der zwei Dateien doppelt zählen. Für die systematische Abstimmung hilft die Checkliste zur Datenqualität eines Krypto-Steuerreports.
Erstelle für ungeklärte Vorgänge eine kurze Liste mit Datum, Betrag, vorhandenen Belegen und der offenen Frage. Zum Beispiel: „P2P-Erlös erhalten; Steueransässigkeit des Zahlers nicht belegt.“ Eine solche konkrete Frage lässt sich mit der zuständigen Stelle besser klären als ein unkommentierter Gesamtbetrag.
Fünf häufige Fehler bei der Vorbereitung
- 23 % auf den Nettogewinn rechnen: Prüfe zuerst, ob der erhaltene Geldbetrag nach der DPS-Position maßgeblich ist.
- Verkauf mit Verlust als steuerfrei abhaken: Wirtschaftlicher Verlust und steuerliche Bemessungsgrundlage sind gesondert zu beurteilen.
- USD mit ausländischer Einkommensquelle gleichsetzen: Währung, Börsensitz und Herkunft der Zahlung sind verschiedene Angaben.
- Einen Jahresendkurs für alle Geldzuflüsse verwenden: Belege die Umrechnung zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt.
- Einen Gesetzesentwurf bereits anwenden: Prüfe Verfahrensstatus, endgültige Verkündung und zeitlichen Anwendungsbereich.
Checkliste vor der Abgabe
- Alle Börsen, Wallets und Bankauszahlungen vollständig importieren.
- Eigenübertragungen von Verkäufen und Zahlungen trennen.
- Für jeden Verkauf den Zahler und die Einkommensquelle anhand von Belegen bestimmen.
- Fiat-Zuflüsse mit dem offiziellen NBU-Kurs des maßgeblichen Zeitpunkts in UAH umrechnen.
- Krypto-zu-Krypto, Stablecoin-Zuflüsse, Rewards und Derivate gesondert prüfen.
- Bereits einbehaltene oder im Ausland gezahlte Steuern nur mit Nachweis anrechnen.
- Reportwerte mit der aktuellen elektronischen Erklärung und den übrigen persönlichen Einkünften abstimmen.
- Report, Börsenexporte, Walletnachweise und Kursbelege gemeinsam archivieren.
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in der Ukraine
Wird nur der Gewinn aus einem Bitcoin-Verkauf besteuert?
Nach der veröffentlichten DPS-Position nicht automatisch. Die Behörde nennt die erhaltene Geldsumme als steuerpflichtig. Der technische Gewinn wird dokumentiert, aber nicht ohne besondere Rechtsgrundlage anstelle des Bruttozuflusses übertragen.
Darf ich den Kaufpreis der Kryptowährung abziehen?
Der Report zieht Anschaffungskosten unter der veröffentlichten allgemeinen DPS-Position nicht automatisch vom steuerpflichtigen Verkaufserlös ab. Ein möglicher Abzug im individuellen Fall sollte anhand aktueller Rechtsgrundlagen und Belege fachlich geklärt werden.
Kann trotz eines wirtschaftlichen Krypto-Verlusts Steuer anfallen?
Ja, bei Anwendung der hier beschriebenen DPS-Bruttosicht kann der erhaltene Geldbetrag steuerpflichtig sein, obwohl er unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegt. Ein individueller Kostenabzug oder Entlastungstatbestand ist gesondert zu bestätigen.
Wann verwende ich Zeile 10.10?
Wenn die Einkommensquelle außerhalb der Ukraine liegt und dies dokumentiert ist. Der bloße Umstand, dass in USD gehandelt wurde, reicht als Quellenbestimmung nicht aus.
Wann verwende ich Zeile 10.13?
Für die von der DPS beschriebene Zahlung durch eine in der Ukraine ansässige Privatperson in der Ukraine wird die Überleitung als sonstiges Einkommen in Zeile 10.13 vorbereitet.
Ist ein Tausch von BTC gegen ETH automatisch Zeile 10.10?
Nein. Die veröffentlichte Auskunft bezieht sich auf erhaltene Geldmittel und klärt den reinen Coin-Tausch nicht abschließend. Der Report weist solche Vorgänge gesondert zur Prüfung aus.
Ist USDT im Report immer genau ein US-Dollar?
Nein. USDT ist keine amtliche Fiatwährung und kann vom Zielwert abweichen. Für einen steuerlichen UAH-Wert sind ein nachvollziehbarer Marktwert und anschließend die korrekte Währungsumrechnung erforderlich.
Schreibt die Ukraine FIFO für private Kryptowährungen vor?
Aus den hier verwendeten amtlichen DPS-Grundlagen ergibt sich keine allgemeine FIFO-Pflicht. FIFO dient im Report der nachvollziehbaren technischen Lot-Zuordnung.
Gilt der Gesetzentwurf Nr. 10225-д bereits als neues Kryptosteuergesetz?
Nein. Die erste Lesung vom 3. September 2025 machte den Entwurf noch nicht zu geltendem Recht. Zum geprüften Stand 9. Oktober 2026 führt die amtliche Verfahrenskarte ihn in Vorbereitung auf die zweite Lesung.
Amtliche Quellen
- DPS/ZIR: Besteuerung von Einkünften natürlicher Personen aus Kryptowährungsoperationen
- DPS/ZIR: Umrechnung ausländischer Währungswerte nach Ziffer 164.4 des Steuergesetzbuchs
- DPS: Einkommensteuer- und Militärabgabesätze für die Erklärung 2025
- DPS: Abgabe- und Zahlungsfristen für Einkünfte des Jahres 2025
- DPS: 31. Juli 2026 als letzter Zahlungstag für Einkommensteuer und Militärabgabe
- Verkhovna Rada: Finanzministeriumserlass Nr. 119 vom 26. Februar 2025 zur Erklärungsform
- Nationalbank der Ukraine: offizielle Wechselkurse und API-Dokumentation
- Werchowna Rada: Beschluss Nr. 4588-IX zur Annahme von Entwurf 10225-д in erster Lesung
- Werchowna Rada: aktueller Verfahrensstand des Gesetzentwurfs 10225-д
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Stand: 9. Oktober 2026 für das Steuerjahr 2025 und den 2026 geprüften Rechtsstand. Dieser Artikel und der erzeugte Report sind Berechnungs- und Dokumentationshilfen. Sie ersetzen keine individuelle ukrainische Steuer- oder Rechtsberatung. Die DPS bezeichnet die Kryptobesteuerung selbst als situationsabhängig. Bei hohen Beträgen, P2P-Geschäften, Stablecoins, Rewards, Derivaten oder unklarer Einkommensquelle sollte die Überleitung mit einem ukrainischen Steuerberater oder der zuständigen Steuerbehörde abgestimmt werden.
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