Krypto Steuern in Italien: 26% Steuer und die Besonderheiten
Italien hat seine Krypto-Steuerregeln in den letzten Jahren überarbeitet und ist 2023 mit einem klareren System gestartet. 26% Kapitalgewinnsteuer, eine Freigrenze von 2.000€ und die Pflicht zur Deklaration im Quadro RW. Klingt überschaubar – hat aber ein paar Tücken.
26% Kapitalgewinnsteuer auf Krypto
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Jetzt berechnen →Seit dem Steuergesetz 2023 zahlen Privatanleger in Italien 26% Kapitalgewinnsteuer auf Krypto-Gewinne. Das gilt für Verkäufe, Tauschgeschäfte und andere Realisierungsereignisse.
Die 26% sind ein Flat-Rate-Satz – unabhängig vom Einkommen. Das ist vergleichbar mit der deutschen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, aber eben auf Krypto angewendet.
Die 2.000€ Freigrenze
Es gibt eine Freigrenze von 2.000€ pro Jahr. Bleiben deine Krypto-Gewinne darunter, sind sie steuerfrei. Übersteigen sie 2.000€, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil über der Grenze.
Das ist eine für Kleinanleger durchaus sinnvolle Regelung. Wer nur gelegentlich kleine Beträge handelt, bleibt oft darunter. Aktive Trader natürlich nicht.
Das Quadro RW: Auslandsvermögen deklarieren
Hier liegt eine häufige Fehlerquelle. In Italien müssen Steuerpflichtige ausländisches Finanzvermögen im Quadro RW der Steuererklärung deklarieren. Und Kryptowährungen zählen in Italien als meldepflichtiges ausländisches Vermögen – auch wenn du sie auf einer ausländischen Exchange hältst.
Das bedeutet: Selbst wenn du nichts verkauft hast und keine Steuer schuldet, musst du den Wert deiner Krypto-Holdings in der Steuererklärung angeben. Wer das vergisst, riskiert Bußgelder.
Substitutionssteuer: Die Einmalzahlung
Italien hat zwischenzeitlich eine freiwillige Substitutionssteuer angeboten: Steuerpflichtige konnten einen Einmalbetrag zahlen und damit alte, nicht deklarierte Krypto-Gewinne regularisieren. Diese Option war zeitlich begrenzt und ist nicht mehr verfügbar. Wer noch Altlasten hat, sollte einen Steuerberater konsultieren.
Verlustverrechnung in Italien
Verluste können mit Gewinnen aus demselben Jahr verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können bis zu 4 Jahre vorgetragen werden. Das ist fair. Wichtig: Die Verluste müssen ordnungsgemäß dokumentiert und in der Steuererklärung angegeben werden.
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