Veröffentlicht am 22. März 2026 · CoinTaxReporting

Bitpanda Steuern: Deutschland und Österreich im Vergleich

Bitpanda kommt aus Wien und ist in Österreich und Deutschland gleichermaßen beliebt. Aber steuerlich läuft in beiden Ländern einiges anders. Was in AT gilt, gilt nicht in DE – und umgekehrt. Das sorgt für Verwirrung. Lass mich das kurz ordnen.

Bitpanda in Deutschland: § § 23 EStG gilt

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Für deutsche Nutzer gelten die üblichen Regeln: Kryptowährungen fallen unter private Veräußerungsgeschäfte nach § § 23 EStG. Die 1-Jahres-Haltefrist gilt. Wer länger hält, zahlt keine Steuer auf Gewinne. Wer kürzer hält, zahlt den persönlichen Einkommensteuersatz – und der kann bis zu 45% betragen.

Die Freigrenze liegt bei 1.000€ pro Jahr (seit 2024, davor 600€). Gewinne darunter? Steuerfrei. Gewinne drüber? Der gesamte Betrag ist steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 1.000€. Das nervt, ist aber so.

Bitpanda in Österreich: AVG statt FIFO

In Österreich hat sich 2022 einiges geändert. Krypto-Gewinne unterliegen seither der besonderen Einkommensteuer von 27,5% – ähnlich wie Wertpapiere. Statt FIFO wird in Österreich der Durchschnittskostensatz (AVG) verwendet. Das ist für viele einfacher zu berechnen.

Außerdem: In Österreich gibt es keine Haltefrist-Befreiung mehr für neue Coins (für Altbestand vor 2022 gelten Übergangsregeln). Das ist ein wichtiger Unterschied zu Deutschland.

Bitpanda Steuerexport nutzen

Bitpanda bietet einen eigenen Steuerreport an, der speziell für österreichische Nutzer gemacht ist. Für Deutsche ist er weniger direkt nutzbar, liefert aber gute Rohdaten. Du findest den Export unter: Profil → Transaktionen → Exportieren. CSV-Format, enthält Käufe, Verkäufe, Einzahlungen und Withdrawals.

Für deutsche Steuerzwecke empfiehlt sich der Import in ein dediziertes Steuer-Tool wie CoinTaxReporting – das rechnet dann nach FIFO und dem deutschen Steuerrecht.

Bitpanda Metals – steuerlich beachten

Bitpanda bietet auch Gold, Silber und andere Metalle an. Die werden steuerlich nicht wie Krypto behandelt. Edelmetalle bei Privatpersonen sind nach § § 23 EStG ebenfalls haltefristgebunden – aber es gelten andere Details. Kein Staking, kein Mining, keine zusätzlichen Einnahmen. Nur Kauf und Verkauf. Wer Metals und Krypto mischt, sollte das in der Steuererklärung sauber trennen.

DAC8: Bitpanda meldet an dein Finanzamt

Bitpanda ist eine vollständig regulierte Plattform (österreichische BaFin-ähnliche Aufsicht). Ab 2026 greift DAC8 – dann werden Nutzerdaten automatisch an die zuständigen Steuerbehörden im EU-Wohnsitzland gemeldet. Für Deutsche heißt das: Dein Finanzamt bekommt deine Bitpanda-Daten. Punkt.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.