Celsius Network und Steuern in Deutschland: Earn, Insolvenz und Verluste
Celsius Network war eine der bekanntesten Krypto-Lending-Plattformen – bis zur Insolvenz 2022. Viele deutsche Nutzer haben dort Zinsen verdient und dann alles verloren. Das ist steuerlich eine besondere Situation: Erst Ertrag, dann Verlust. Was davon ist wie zu behandeln?
Celsius Earn-Zinsen: Steuerpflichtig ab dem ersten Cent
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Jetzt berechnen →Die Zinsen, die Celsius auf eingelegte Kryptowährungen gezahlt hat, sind in Deutschland sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. § 3 EStG. Sie waren zum Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig – und zwar mit dem Marktwert der erhaltenen Krypto zum Zuflusszeitpunkt.
Die Freigrenze von 256€ gilt hier. Wer mehr als 256€ an sonstigen Einkünften hatte (alle Plattformen zusammengerechnet), muss alles versteuern. Das gilt auch rückwirkend für 2020 und 2021.
Die Insolvenz: Wie werden Verluste behandelt?
Mit der Celsius-Insolvenz 2022 wurden die eingelegten Kryptowährungen eingefroren. Die steuerliche Behandlung ist ähnlich wie bei FTX: Ein steuerlich anerkannter Verlust braucht entweder eine Veräußerung oder den Nachweis eines Totalverlusts.
Celsius hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens Ausschüttungen an Gläubiger vorgenommen. Was du tatsächlich zurückbekommen hast, mindert den Verlust. Was du nicht bekommen hast, ist – nach Abschluss des Verfahrens – als Verlust geltend zu machen.
Die steuerliche Verrechnung
Verluste aus der Celsius-Insolvenz fallen unter private Veräußerungsgeschäfte (§ § 23 EStG), wenn die Coins weniger als 1 Jahr gehalten wurden. Bei mehr als 1 Jahr Haltezeit ist die Lage komplizierter – weil steuerfrei gehaltene Assets eigentlich auch keinen steuerlich anerkannten Verlust erzeugen.
Das ist genau der Punkt, der viele überrascht. Wer Bitcoin länger als 12 Monate gehalten und bei Celsius eingezahlt hat, kann den Verlust möglicherweise nicht steuerlich geltend machen. Das klingt unfair – ist aber die aktuelle Rechtslage.
Notwendige Dokumentation
Für die steuerliche Aufarbeitung brauchst du:
- Alle Celsius-Kontoauszüge und Transaktionshistorien (vor dem Einfrieren exportieren)
- Nachweis der erhaltenen Earn-Zinsen (Datum, Menge, Wert in EUR)
- Insolvenzunterlagen und Informationen zu Ausschüttungen
- Nachweis des ursprünglichen Einzahlungsdatums (wichtig für die 1-Jahres-Frist)
Was jetzt zu tun ist
Wenn du noch keine steuerliche Aufarbeitung gemacht hast: Jetzt ist der Zeitpunkt. Das Celsius-Insolvenzverfahren ist weitgehend abgeschlossen, was Verluste greifbarer macht. Ein Steuerberater mit Krypto-Erfahrung kann helfen, das optimal zu gestalten.
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