Krypto Steuer Ungarn 2025 – SZJA, Szocho und Sor 164 erklärt
Ungarn besteuert Krypto-Gewinne seit 2022 unter einem eigenen Paragraphen (§ 67/C SZJA). Die Steuerbelastung beträgt 28 % (15 % SZJA + 13 % Szocho) – aber es gibt spezielle Verlustverrechnungsregeln und wichtige Fristen.
Rechtsgrundlage: § 67/C SZJA
Kryptowährungs-Transaktionen werden in Ungarn unter § 67/C des Einkommensteuergesetzes (SZJA) behandelt. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen:
- 15 % SZJA (Einkommensteuer)
- 13 % Szocho (Sozialabgabe) – nur auf den positiven Saldo des Steuerjahres
Die Gesamtbelastung beträgt damit 28 % auf realisierte Krypto-Gewinne.
Was gilt als steuerpflichtiges Ereignis?
- Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat (HUF, EUR etc.)
- Krypto-zu-Krypto-Tausch (Realisation)
- Futures und Derivate (realisiertes P&L)
- Staking, Mining, Airdrops – Sor 19 (egyéb jövedelem, sonstige Einkünfte)
Sor 164 in der 25SZJA-06 Erklärung
Krypto-Gewinne werden in der ungarischen Steuererklärung (Formular 25SZJA-06) in folgenden Zeilen eingetragen:
- Sor 164a – Krypto-Einkünfte aus Spot-Transaktionen (Gewinne)
- Sor 164b – Krypto-Verluste aus Spot-Transaktionen
- Sor 164c – Einkünfte aus Krypto-Derivaten (Futures-Gewinne)
- Sor 164d – Verluste aus Krypto-Derivaten
- Sor 19 – Staking, Mining, Airdrops (egyéb jövedelem)
Verlustverrechnung und Verlustvortrag
In Ungarn können Krypto-Verluste innerhalb desselben Steuerjahres mit Krypto-Gewinnen verrechnet werden. Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist nach der aktuellen Regelung nicht möglich – Verluste verfallen am Jahresende.
Daher ist es besonders wichtig, Verluste noch im gleichen Steuerjahr zu realisieren (Tax Loss Harvesting).
Steuerliche Besonderheiten für ungarische Krypto-Anleger
- Keine Haltefristausnahme – alle Gewinne steuerpflichtig unabhängig von Haltedauer
- Szocho entfällt, wenn der Saldo des Jahres negativ ist
- Staking-Einnahmen werden separat als egyéb jövedelem (Sor 19) erfasst
- Deklarationspflicht: Steuererklärung bis 20. Mai des Folgejahres
CoinTaxReporting für Ungarn
CoinTaxReporting enthält ein spezialisiertes Ungarn-Steuermodul mit den Formularzeilen der 25SZJA-06. Der fertige Report enthält einen Sor-164-Extrakt mit SZJA- und Szocho-Berechnung – direkt verwendbar für die ungarische Steuererklärung.
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